Drucksache - 0308/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt möge veranlassen, dass auf sämtlichen Spielplätzen im Bezirk deutlich erkennbar eine Nutzungsbeschränkung für Kinder von 0-12 Jahre sowie eine Aufenthaltsbeschränkung ausschließlich für deren Begleitpersonen angebracht wird.
Begründung:
Bereits am Nachmittag ist auf vielen Spielplätzen zu beobachten, dass Gruppen von Jugendlichen sich auf den Spielplätzen aufhalten und teils mit rücksichtslosem Verhalten den Kleinkindern gegenüber auffallen. Ferner hinterlassen viele Jugendliche ihren Müll, darunter häufig auch Glasflaschen, auf den Spielplätzen, so dass große Gefahrenquellen für die kleinen Kinder entstehen. Daher haben Erwachsene und Jugendliche ohne anwesende Kinder sowie Gruppen jugendlicher in Feierlaune dort nichts verloren.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09.05.2017
Für die AfD-Fraktion
Döhnert, Gollombeck
Der Antrag wurde am 21.09.2017 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung beraten und bei einer Abstimmung mit 0 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 04.10.2017 in der 6. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 12 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Ammer Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 14. Sitzung am 15.11.2017 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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