Drucksache - 0305/V (neu)  

 
 
Betreff: Neubildung eines Bezirksbehindertenbeirates gemäß § 7 Absatz 5 des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG)
Status:öffentlichAktenzeichen:88/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.05.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 09.05.2017
Vorschlagsliste
Ergebnis Ältestenrat vom 16.05.2017
Beschluss vom 17.05.2017

 

1. Gegenstand der Vorlage:Neubildung eines Bezirksbehindertenbeirates gemäß § 7 Absatz 5 des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung
(Landesgleichberechtigungsgesetz LGBG)

 

 

2. Berichterstatter:   Bezirksstadtrat Frank Mückisch

 

 

3. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung wird darum gebeten, die in der Legislaturperiode vorgesehene Neuberufung der 15 Mitglieder und deren 15 Stellvertreter*innen des Bezirksbehindertenbeirats vorzunehmen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung

beruft die in der Anlage aufgeführten neun Vertreter*innen von im Bezirk tätigen Vernden, Vereinen und Organisationen, sowie sechs Vertreter*innen aus der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnhaften Bürgerschaft. Jedes Mitglied des Beirats hat eine/n Stellvertreter*in. Bei der Zusammensetzung des Bezirksbehindertenbeirats wurde darauf geachtet, dass möglichst jede Behinderungsform und unterschiedliche behinderungsspezifische Themen vertreten sind.

 

 

4. Begründung:Die Amtszeit des Bezirksbehindertenbeirates endet jeweils mit der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf. Zudem benötigt der Bezirksbehindertenbeirat drei weitere stimmberechtigte Mitglieder und sieben Stellvertreter*innen, um mit 15 stimmberechtigten Mitgliedern und 15 Stellvertreter*innen vollständig zu sein.

 

Der Ausschuss für Soziales hat in seiner

Sitzung am 11.05.2017 die in der Anlage aufgeführten Beiratsmitglieder zur Neubenennung in der BVV vorgeschlagen.

 

 

5. Rechtsgrundlage:§ 7 Absatz 5 des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung.
(Landesgleichberechtigungsgesetz LGBG)

 

 

6. Finanzielle Auswirkungen:Die 15 stimmberechtigten Mitglieder des
Beirates erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von zurzeit 20,00 Euro. Es finden jährlich mindestens vier, erfahrungsgemäß sechs Sitzungen statt. Entsprechende Mittel sind im Haushalt vorgesehen.

 

 

 

 

Cerstin Richter-KotowskiFrank Mückisch

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

 

Der Ältestenrat hat in seiner 16. Sitzung am 16.05.2017 die Vorlage mit folgendem Ergebnis beraten:

 

Der am 11.05.2017 in der 3. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren gefertigte Ausschussantrag zur „Wahl des Behindertenbeirats“ wird als dringliche Beschlussempfehlung dieser Vorlage angesehen. Es werden alle in der Anlage aufgeführten Personen in den Bezirksbehindertenbeirat gewählt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

Die BVV hat in ihrer 9. Sitzung am 17.05.2017 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird darum gebeten, die in der Legislaturperiode vorgesehene Neuberufung der 15 Mitglieder und deren 15 Stellvertreter*innen des Bezirksbehindertenbeirats vorzunehmen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beruft die in der Anlage aufgeführten neun Vertreter*innen von im Bezirk tätigen Vernden, Vereinen und Organisationen, sowie sechs Vertreter*innen aus der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnhaften Bürgerschaft. Jedes Mitglied des Beirats hat eine/n Stellvertreter*in. Bei der Zusammensetzung des Bezirksbehindertenbeirats wurde darauf geachtet, dass möglichst jede Behinderungsform und unterschiedliche behinderungsspezifische Themen vertreten sind.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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