Drucksache - 0273/V (neu)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zunächst in der Lausanner Straße die Bürgersteige an den Stellen, wo die Straßen überquert werden sollen, so mit Riffel- und Noppenplatten auszustatten, dass diese für Blinde und Sehbehinderte mit dem Langstock gut erfühlbar werden. Danach soll dieses Programm in Absprache mit Vertretern des ABSV auf andere, insbesondere auf neu angelegte Bürgersteige ausgedehnt werden.
Begründung:
Betroffene berichten, dass Orientierungsmöglichkeiten zur selbständigen Teilhabe im öffentlichen Raum für Sehbehinderte und Blinde im Schweizer Viertel fehlen. In diesem vor ca. 15 Jahren neu erbauten Einkaufs- und Ärzte-Viertel ist alles barrierefrei für Rollstuhlfahrer umgesetzt worden. Dadurch gibt es für Blinde und Sehbehinderte - außer einer Blindenampel zur Goerzallee - keinerlei Möglichkeiten zur Orientierung innerhalb des Viertels. Die Abgrenzung des Gehweges durch eine markante Plattierung (Rillen/Noppen) ist eine erforderliche Maßnahme, um Blinden und Sehbehinderten Selbständigkeit bei Erledigung der Dinge des täglichen Bedarfs zu ermöglichen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09. Mai 2017
Für die SPD-FraktionFür die AfD-Fraktion
SemlerZiffelsDöhnert
Der Antrag wurde am 15.06.2017 in der 4. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Kölsch Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 21.09.2017 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 02.11.2017 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Fengler Amtierender Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 14. Sitzung am 15.11.2017 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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