Drucksache - 0261/V  

 
 
Betreff: Asbestregister für Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:247/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:Bader 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.05.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Gesundheitsausschuss Empfehlung
01.06.2017 
3. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses vertagt   
29.06.2017 
4. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses erledigt   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
04.09.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
05.10.2017 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
02.11.2017 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.11.2017 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 09.05.2017
Ergebnis Ges vom 29.06.2017
Ergebnis ÄR vom 12.07.2017
BE HH vom 02.11.2017
Beschluss vom 15.11.2017

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen und insbesondere dem Senat dafür einzusetzen, dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird für den Aufbau eines für alle Bürger_innen einsehbaren Asbest-Abfrageregisters, aus dem ersichtlich ist, welche Steglitz-Zehlendorfer Wohnung unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial errichtet wurde.

 

Des Weiteren sollen die zuständigen Stellen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften dazu anhalten, die in ihrem Eigentum stehenden Steglitz-Zehlendorfer Wohnungen baldmöglichst zu sanieren, die unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial erstellt wurden.

 

Begründung:

 

In Berlin gibt es allein bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften noch zehntausende Einheiten, in denen Asbest vorhanden sein könnte oder schon nachgewiesen ist und bei denen der Asbest möglicherweise noch nicht entfernt wurde. Da die städtischen Bestände noch nicht komplett untersucht worden sind, könnten noch deutlich mehr Wohnungen betroffen sein. Wie viele Wohnungen von privaten Vermieter_innen mit Asbest belastet sind, darüber liegen bisher keine Informationen vor. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 21. August 2015 auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto vom 3. August 2015 (Drucksache 17/16 7441). Aus Gründen der Transparenz und der Gesundheitsfürsorge ist es für die Einwohner_innen des Bezirks erforderlich, dass diese sich selbst über mögliche Gefährdung orientieren können.

 

1 www.pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-16744.pdf

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09.05.2017

 

 

r die Linksfraktion

 

 

Bader

 

 

Der Antrag wurde am 29.06.2017 in der 4. Sitzung des Gesundheitsausschusses mit folgendem Ergebnis beraten:

 

Der Ausschuss erklärt sich für nicht zuständig und überweist den Antrag zurück an den Ältestenrat.

 

 

Ziffels

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Ältestenrat hat in seiner 20. Sitzung am 12.07.2017 entschieden, dass der Antrag direkt in den Haushaltsausschuss überwiesen werden soll, da sich der Gesundheitsausschuss für nicht zuständig erklärt hat.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

Der Antrag wurde am 02.11.2017 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 13 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Fengler

Amtierender Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 14. Sitzung am 15.11.2017 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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