Drucksache - 0216/V  

 
 
Betreff: Welche Ergebnisse kann die Bezirksbürgermeisterin bezüglich der dringend durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule am Insulaner vermelden?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV SemlerBV Semler
Verfasser:Semler 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
26.04.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 10.04.2017
Schriftliche Beantwortung vom 02.05.2017

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Sind inzwischen bereits entsprechende Angebote für die anstehenden Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule am Insulaner eingeholt worden?

 

  1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis des zu erwartenden Zeitumfanges der Sanierungsmaßnahmen?

Wenn nein, warum wurden noch keine Angebote eingeholt?

 

  1. Stimmt die Bezirksbürgermeisterin der Auffassung zu, dass durch die starke Schimmelbildung eine erhebliche Gesundheitsgefährdung der Schülerinnen und Schüler bestand und besteht?

 

  1. Aus welchem Grund verwehrt die Bezirksbürgermeisterin der Öffentlichkeit den Einblick in das entsprechende Gutachten (vgl. Tagesspiegelartikel vom 04.04.2017)?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.04.2017

 

 

 

Volker Semler

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

da diese Kleine Anfrage in der BVV am 26.04.2017 wegen des Zeitablaufs nicht erledigt werden konnte, beantworte ich sie hiermit schriftlich:

 

1) Sind inzwischen bereits entsprechende Angebote für die anstehenden Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule am Insulaner eingeholt worden?

2) Wenn ja, mit welchem Ergebnis des zu erwartenden Zeitumfanges der Sanierungsmaßnahmen ?

Wenn nein, warum wurden noch keine Angebote eingeholt?

 

Die Anfrage beantworte ich, auch wenn ich nicht die Bezirksbürgermeisterin bin, für das Bezirksamt wie folgt. Dabei möchte ich die Fragen 1 und 2 im Zusammenhang beantworten. Erlauben Sie mir zur Beantwortung etwas ausführlicher zu werden.

Die Sporthalle hat viele Probleme:

Seit dem Jahr 2011 sind Wassereinbrüche in der Sporthalle im Kellerbereich bekannt. Diese wurden entsprechend repariert. Der Keller wurde zur Sanierung angemeldet. In 2013 gab es erneut einen größeren Wassereinbruch. Daraufhin wurde das Dach notrepariert. Als Folge wurden Dach, Fenster und Keller der Sporthalle im Baulichen Unterhalt 2014 angemeldet, leider erfolglos, da andere Prioritäten gesetzt werden mussten.

Weitere Anmeldungen in den Folgejahren konnten ebenfalls nicht berücksichtigt werden, so dass immer wieder nur die Möglichkeit einer Reparatur und keine echte Sanierung in Frage kam.

 

Im Dezember 2015 wurde festgestellt, dass die Trinkwasserversorgung abgestellt werden musste. Die geschätzten Sanierungskosten der sanierbedürftigen Haustechnik liegen bei rund 115.000 Euro. Die Höhe der Sanierungskosten für eine ebenfalls notwendige Betonsanierung liegen uns nicht vor.

Im Sommer 2016 gab es erneut mehrere Wassereinbrüche, die repariert werden mussten.

Hier die bis Januar 2017 ausgeführten Arbeiten:

- 1. Teilsanierung (ca 1/3) Dachfläche durch Dachdeckerei als Notmaßnahme

- 2. Teilsanierung (ca 1/3) Dachfläche durch Dachdeckerei Notmaßnahme

- Prüfung und Reinigung der inliegenden Fallrohre

- Prüfung und Reinigung der Boden-Entwässerungsrohre

- Prüfung bzw. Nacharbeiten der Dachfläche


Die Kosten für diese Reparaturen  - noch liegen nicht alle Rechnungen vor werden sich voraussichtlich auf maximal Euro 10.000 belaufen.

 

Seitens der Haustechnik wurde bereits die Funktionsfähigkeit der WC´s und Duschen wieder hergestellt. Die Kosten für weitere Maßnahmen im Bereich des Kellers zur Schadensprävention werden auf ca. 10.000 Euro geschätzt. Die Regenentwässerungsrohre wurden bis in den Keller erneuert. Es wurden erneut Leckageortungen und Reparaturen auf dem Dach vorgenommen und die Regenenentwässerungen wurden erneut eingedichtet.

 

Die Angebote für die Schimmelbeseitigung sind eingegangen, mit einer Beauftragung wird in dieser Woche (17. KW)   gerechnet. Die Arbeiten dauern nach Beginn ca. eine Woche. Die darauf folgenden Arbeiten hängen von der Feuchtigkeit in den Bauteilen ab. Ein genauer Fertigstellungstermin kann erst bestimmt werden, wenn die durchfeuchteten Bauteile so weit abgetrocknet sind, dass die Folgearbeiten beginnen können.

 

Theoretisch kann die Halle nach der Schimmelbeseitigung/Freimessung wieder genutzt werden, allerdings wird in den Umkleiden und im Geräteraum an Teilen der Decken und Wände der Putz fehlen. Dies ist aber ein optisches Problem. Wir rechnen damit nach den Sommerferien.

 

Eine andere Möglichkeit wäre, Trocknungsgeräte aufzustellen. In diesem Fall wird empfohlen, die Halle weiter ungenutzt zu lassen, was im Ergebnis länger dauern würde.

 

Um den Umfang für die Putz- und Malerarbeiten zu bestimmen, muss die Schimmelbeseitigung abgeschlossen sein. Erst dann werden diese Arbeiten abgefragt und beauftragt. Abschließend wird das Parkett im Geräteraum erneuert.

 

Die Kosten für die Beseitigung des Schimmels und anschliendem Verputzen und Malern dürften sich unter Euro 20.000 bewegen.

 

3) Stimmt die Bezirksbürgermeisterin der Auffassung zu, dass durch die starke Schimmelbildung eine erhebliche Gesundheitsgefährdung der Schülerinnen und Schüler bestand und besteht?

 

Auf Grund der wiederholten massiven Wassereinbrüche in 2016 und der daraus resultierenden Feuchtigkeit, die auch im Winter keine Möglichkeit zur Austrocknung mehr hatte, wurde gemeinsam mit dem Schulamt im Januar 2017 beschlossen, eine Schimmelmessung durchzuführen zu lassen und entsprechend dem Ergebnis die Sporthalle ggf. zu schließen.

 

Die Messung fand im Februar 2017 statt, mit dem ersten Ergebnis, dass empfohlen wurde, die Herrenumkleide bis zur Schimmelbeseitigung zu schließen. Nach Absprache mit dem Schulamt und Nachfrage beim Gutachter wurde die Empfehlung zur Sperrung auf die gesamte Halle erweitert.

 

Ich zitiere aus einer Mail des Gutachters vom 22.03.2017Wir empfehlen - bis zur Beseitigung der Wasserschäden  im Geräteraum und in den Räumen des Sozialtraktes bzw. bis zu Entfernung der Schimmelpilzbesiedlungen - die gesamte Sporthalle nicht zu nutzen. Es besteht die Gefahr, dass die Besiedlung bei anhaltender Materialfeuchtigkeit steigt und sich auf Grund der Geometrie (offener Geräteraum) die Schimmelpilzsporen in der Sporthalle verteilen.".

 

Hieraus lässt sich schlussfolgern, dass die Sporthalle selbst quasi präventiv geschlossen wurde, bevor diese mit Schimmelpilzsporen belastet wird. Nutzerinnen und Nutzer waren nicht gefährdet.

 

4) Aus welchem Grund verwehrt die Bezirksbürgermeisterin der Öffentlichkeit den Einblick in das entsprechende Gutachten (vgl. Tagesspiegelartikel vom 04.04.2017)?

 

Das Gutachten wird der Öffentlichkeit nicht vorenthalten. Es steht den betroffenen Eltern sowie der Schulleitung zur Verfügung. Sowohl im Schulamt als auch bei der Schulleitung kann das Gutachten eingesehen werden. Davon wurde auch bereits von Vertretern der Gesamtelternvertretung der Grundschule am Insulaner Gebrauch gemacht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Maren Schellenberg

Stadträtin für Immobilien, Umwelt und Tiefbau

 

 
 

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