Drucksache - 0169/V (neu)  

 
 
Betreff: Städtebauförderung für Zehlendorf-Mitte auf den Weg bringen
Status:öffentlichAktenzeichen:39/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU- und GRÜNE-FraktionCDU-, GRÜNE-, SPD- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Hippe, Dr. Bone-Winkel, Bernhöft, Gaedicke
2. Semler, Ehrhardt
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.03.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 07.03.2017
Beitritt SPD und FDP vom 14.03.2017
Beschluss vom 15.03.2017
Vorlage zur Kennntnisnahme vom 06.06.2017

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich um Bundes- und Landesmittel aus dem Städtebauförderprogramm „Aktive Zentren“ zu bemühen zur funktionalen Stärkung und städtebaulichen Ordnung des Stadtteilzentrums Zehlendorf-Mitte (grob der Bereich zwischen Winfriedstraße, Seehofstraße, Mühlenstraße/Schönower Straße und Neue Straße). Die Beantragung der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Aktive Zentren“ soll schnellstmöglich erfolgen, um damit die Voraussetzung zu schaffen für eine einheitliche Zentrenentwicklung, insbesondere der Stärkung von gewachsenem Einzelhandel und Dienstleistungen, der Entwicklung der zentralen öffentlichen Einrichtungen, der Erschließung von Potenzialen für den Wohnungsbau, der Schaffung attraktiver, verkehrssicherer und barrierearmer öffentlicher Räume und der Erhaltung und Wiederherstellung des Stadtbilds im historischen Zehlendorfer Ortskern.

 

Vorbereitend soll noch in 2017 eine Bestands- und Problemanalyse sowie eine Entwicklungskonzeption mit Maßnahmenvorschlägen erstellt werden. Im Mai 2017 ist dem Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft ein Bericht vorzulegen mit Aussagen dazu

 

- welche Antragsgrundlagen bereits vorliegen,

- welche zusätzlichen Bausteine für den Förderantrag erstellt werden sollen,

- welche personellen und finanziellen Mittel dafür erforderlich sind und

- welche weiteren Verfahrensschritte, insbesondere auch zur Beteiligung der Betroffenen und
der bezirklichen Gremien, vorgeschlagen werden.

 

Bei der Darstellung der vorhandenen Antragsgrundlagen und des weiteren Handlungsbedarfs soll insbesondere auf das zurückliegende Bewerbungsverfahren für das Programm „Aktive Zentren“ Bezug genommen werden, in dem seitens des Bezirksamtes bereits Stärken und Schwächen analysiert und Maßnahmen definiert wurden (siehe Vorlage des BA zum BVV-Beschluss Nr. 985 , Drucksache Nr. 1435/IV vom 3.5.2016).

Zudem soll das Wirtschaftsförderprogramm „Lebendiges Zehlendorf Mitte“ i.V.m. der Förderung bzw. Begleitung durch das Landesprogramm Wirtschaftsdienliche Maßnahmen bewilligt werden.

 

Begründung:

 

Im Stadtteilzentrum von Zehlendorf besteht eine Vielzahl städtebaulicher und funktionaler Mängel, die die weitere Entwicklung als wichtiger Versorgungs- und Dienstleistungsstandort und den unverwechselbaren historischen Kernbereich Zehlendorfs gefährden. Dazu gehören insbesondere:

 

- ein kleinteiliger Gewerbebesatz, der sich im Strukturwandel befindet und dem räumliche Entwicklungsmöglichkeiten fehlen,

- ein Besatz an öffentlichen Infrastruktureinrichtungen mit hohem Sanierungs- und Neuordnungsbedarf, v.a. mit Blick auf das Rathaus Zehlendorf,

- von Durchgangsverkehr, hohem Parkdruck und unsicheren Verkehrsverhältnissen für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer geprägte, teilweise baulich mangelhafte Straßen- und Platzräume, die den Anforderungen an ein attraktives Stadtteilzentrum mit historischem Gepräge nicht mehr genügen,

- städtebauliche Brachflächen, die einer Neuordnung und ggf. baulichen Verdichtung zugeführt werden könnten, auch als Potenzial für die Schaffung dringend benötigten kostengünstigen Mietwohnraums,

- mit dem Bahnhof Zehlendorf ein Infrastrukturknoten, dessen bevorstehender Umbau die Chance bietet für die Beseitigung bestehender Mängel als Schnittstelle zwischen den Verkehrsarten und als Impulsgeber für die Zentrenentwicklung.

Mit der Aufnahme ins Programm „Aktive Zentren“nnen die planerischen, finanziellen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen geschaffen werden, um die vorhandenen Mängel und Missstände zu beseitigen, indem die Entwicklung des Stadtteilzentrums einheitlich vorbereitet und zügig durchgeführt wird. Mit einer Programmaufnahme würden Bündelungseffekte erzielt, die sowohl den Haushalt als auch die Verwaltungskapazitäten des Bezirks deutlich entlasten würden, ohne dass die Steuerungsmöglichkeiten in den Phasen der Konzeptentwicklung und Maßnahmenumsetzung verloren gehen. Andere Berliner Bezirke haben diesen Weg bereits erfolgreich eingeschlagen und damit die Grundlagen geschaffen für die Stabilisierung und Entwicklung ihrer Zentrenbereiche. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist ein breiter Konsens zwischen den Beteiligten, koordiniert zu handeln und einen umfassenden Problemlösungsansatz qualifiziert vorzubereiten.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07. März 2017

 

 

r die Fraktion der CDUr die GRÜNE-Fraktion

 

HippeDr. Bone-WinkelBernhöftGaedicke

 

 

r die SPD-Fraktionr die FPD-Fraktion

 

SemlerEhrhardt

 

 

Die BVV hat in ihrer 7. Sitzung am 15.03.2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich um Bundes- und Landesmittel aus dem Städtebauförderprogramm „Aktive Zentren“ zu bemühen zur funktionalen Stärkung und städtebaulichen Ordnung des Stadtteilzentrums Zehlendorf-Mitte (grob der Bereich zwischen Winfriedstraße, Seehofstraße, Mühlenstraße/Schönower Straße und Neue Straße). Die Beantragung der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Aktive Zentren“ soll schnellstmöglich erfolgen, um damit die Voraussetzung zu schaffen für eine einheitliche Zentrenentwicklung, insbesondere der Stärkung von gewachsenem Einzelhandel und Dienstleistungen, der Entwicklung der zentralen öffentlichen Einrichtungen, der Erschließung von Potenzialen für den Wohnungsbau, der Schaffung attraktiver, verkehrssicherer und barrierearmer öffentlicher Räume und der Erhaltung und Wiederherstellung des Stadtbilds im historischen Zehlendorfer Ortskern.

 

Vorbereitend soll noch in 2017 eine Bestands- und Problemanalyse sowie eine Entwicklungskonzeption mit Maßnahmenvorschlägen erstellt werden. Im Mai 2017 ist dem Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft ein Bericht vorzulegen mit Aussagen dazu

 

- welche Antragsgrundlagen bereits vorliegen,

- welche zusätzlichen Bausteine für den Förderantrag erstellt werden sollen,

- welche personellen und finanziellen Mittel dafür erforderlich sind und

- welche weiteren Verfahrensschritte, insbesondere auch zur Beteiligung der Betroffenen und
der bezirklichen Gremien, vorgeschlagen werden.

 

Bei der Darstellung der vorhandenen Antragsgrundlagen und des weiteren Handlungsbedarfs soll insbesondere auf das zurückliegende Bewerbungsverfahren für das Programm „Aktive Zentren“ Bezug genommen werden, in dem seitens des Bezirksamtes bereits Stärken und Schwächen analysiert und Maßnahmen definiert wurden (siehe Vorlage des BA zum BVV-Beschluss Nr. 985 , Drucksache Nr. 1435/IV vom 3.5.2016).

Zudem soll das Wirtschaftsförderprogramm „Lebendiges Zehlendorf Mitte“ i.V.m. der Förderung bzw. Begleitung durch das Landesprogramm Wirtschaftsdienliche Maßnahmen bewilligt werden.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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