Drucksache - 0118/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung bildet den Jugendhilfeausschuss, bestehend aus 9 Bezirksverordneten (3 CDU, 2 SPD, 1 Grüne, 1 AfD, 1 FDP, 1 Linke) und 6 Bürgerdeputierten.
Begründung:
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 02. Februar 2017 in der Verwaltungsstreitsache „SPD-Fraktion in der BVV Steglitz-Zehlendorf ./. Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf (AZ: VG 2 L 11.17) im Wege der einstweiligen Anordnung die BVV verpflichtet, entsprechend der Auffassung des Gerichtes über die Verteilung der Sitze im Jugendhilfeausschuss neu zu entscheiden. Die Verteilung der Sitze für Bezirksverordnete im Jugendhilfeausschuss muss im Einklang mit § 9 II, 1. und 2. BezVG erfolgen. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich, falls erforderlich.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 08.02.2017
Für die SPD-Fraktion
SemlerMielsKellermann
Die BVV hat in ihrer 8. Sitzung am 26.04.2017 beschlossen:
Die Bezirksverordnetenversammlung bildet den Jugendhilfeausschuss, bestehend aus 9 Bezirksverordneten (3 CDU, 2 SPD, 1 Grüne, 1 AfD, 1 FDP, 1 Linke) und 6 Bürgerdeputierten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |