Drucksache - 0112/V
1. Gegenstand der Vorlage: Wahl der Bürgerdeputierten und deren Stellvertreter/innen sowie die Berufung von beratenden Mitgliedern und deren Stellvertreter/innen zu Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses für die V. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf
2. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Michael Karnetzki
3.a) Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gem. § 35 Abs. 5 Ziff. 2 AG KJHG ab sofort für die V. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf zu stimmberechtigten ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern, sowie die Berufung von beratenden Mitgliedern und deren Stellvertreter/innen zu Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss
3. b) Die Bezirksverordnetenversammlung beruft auf Vorschlag ihrer Institutionen gem. § 35 Abs. 6 AG KJHG
Begründung:
Zu 3.a) Aufgrund § 35 Abs. 5 AG KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss an:
1. neun Bezirksverordnete und 2. sechs Bürgerdeputierte (§ 20 des Bezirksverwaltungsgesetzes), davon mindestens drei Personen aus dem Bereich der freien Träger der Jugendarbeit
Die Bürgerdeputierten werden auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamts wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Die freien Träger sollen je mindestens die doppelte Anzahl der auf sie als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder insgesamt entfallenden Personen vorschlagen. Bei der Wahl sind die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen. Scheidet ein gewähltes Mitglied vorzeitig aus, so sollen die Träger für die Ersatzwahl mindestens zwei Personen vorschlagen.
Die im Bezirk arbeitenden Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und anerkannten freien Träger der Jugendarbeit einschließlich des Bezirksjugendringes haben die aus der Anlage ersichtlichen Vorschläge unterbreitet.
Zu 3 b) Dem Jugendhilfeausschuss gehören gem. § 35 Abs. 7 AG KJHG als beratende Mitglieder an:
1. das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamts, 2. der Leiter oder die Leiterin der Verwaltung des Jugendamts, 3. eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau, 4. eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person, 5. eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten, 6. eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirats, 7. je eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände, 8. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsausschusses der BVV und 9. bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen.
Die unter 3 b) genannten beratenden Mitglieder gem. § 35 Abs. 7 AG KJHG sind von den vorschlagsberechtigten Stellen benannt worden und von der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen. Der Bezirkselternausschuss der Kindertagesstätten, der Bezirksschulbeirat, die Katholische Kirche und die freigeistigen Verbände haben bisher keine Vorschläge unterbreitet. Die beratenden Mitglieder nach Nr. 9 werden vom Jugendhilfeausschuss benannt und von der BVV berufen.
Die Berufung der weiteren beratenden Mitglieder wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Arbeitsfähigkeit des Jugendhilfeausschusses ist hierdurch nicht berührt.
Cerstin Richter-Kotowski Michael Karnetzki Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Die BVV hat in ihrer 4. Sitzung am 18.01.2017 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gem. § 35 Abs. 5 Ziff. 2 AG KJHG ab sofort für die V. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf zu stimmberechtigten ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern, sowie die Berufung von beratenden Mitgliedern und deren Stellvertreter/innen zu Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss
Die Bezirksverordnetenversammlung beruft auf Vorschlag ihrer Institutionen gem. § 35 Abs. 6 AG KJHG
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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