Ich frage das Bezirksamt:
- Teilt das Bezirksamt meine Auffassung, wonach das im Internet verfügbare Organigramm des Bezirks vom 22. November 2016 im Widerspruch zu § 7 Absatz 1 PartIntG steht, wenn es dort heißt, dass das Bezirksamt bei der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister eine Integrationsbeauftragte oder einen Integrationsbeauftragten ernennt und im Organigramm die Integrationsbeauftragte zum Geschäftsbereich der noch zu wählenden Stadträtin gehört?
- Gibt es zu der Thematik eine Stellungnahme des Rechtsamts des Bezirks und / oder der Bezirksaufsicht, und wenn ja mit welchem Inhalt?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 16.01.2017
Rolf Breidenbach