Drucksache - 0110/V  

 
 
Betreff: Verstößt das Bezirksamt mit der Ausweisung der Integrationsbeauftragten im Geschäftsbereich der noch zu wählenden Stadträtin / des noch zu wählenden Stadtrats gegen das Partizipations- und Integrationsgesetz vom 15. Dezember 2010 (PartIntG)?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV BreidenbachBV Breidenbach
Verfasser:Breidenbach 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.01.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 16.01.2017

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Teilt das Bezirksamt meine Auffassung, wonach das im Internet verfügbare Organigramm des Bezirks vom 22. November 2016 im Widerspruch zu § 7 Absatz 1 PartIntG steht, wenn es dort heißt, dass das Bezirksamt bei der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister eine Integrationsbeauftragte oder einen Integrationsbeauftragten ernennt und im Organigramm die Integrationsbeauftragte zum Gescftsbereich der noch zu wählenden Stadträtin gehört?

 

  1. Gibt es zu der Thematik eine Stellungnahme des Rechtsamts des Bezirks und / oder der Bezirksaufsicht, und wenn ja mit welchem Inhalt?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 16.01.2017

 

 

 

Rolf Breidenbach

 

 
 

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