Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 beschlossen, I. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6–41VE gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB) mit nachfolgendem Titel und Geltungsbereich: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6–41VE für die Grundstücke Ostpreußendamm 83, 83A und Wismarer Straße 1/17 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde Grundlage bilden der Antrag des Vorhabenträgers vom 08.07.2016 mit dem Nachtrag vom 18.07.2016 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB und die beigefügten Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, des Vorhabenplans sowie des Projekts, Stand Juli 2016. II. das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 6-41 für die Grundstücke Ostpreußendamm 83, 83A und Wismarer Straße 1/17 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde einzustellen; der Bezirksamtsbeschluss-Nr. 881/ 2016 SozStadt vom 23. Februar 2016 wird aufgehoben. III. das Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - mit der Durchführung des Beschlusses zu beauftragen. |