Drucksache - 0042/V
1. Gegenstand der Vorlage:Auswirkungen der Wahlen zum Abgeordnetenhaus auf den Widerspruchsbeirat in Sozialhilfeangelegenheiten
2. Berichterstatter:Bezirksstadtrat Mückisch
3. Beschlussentwurf:Die Bezirksverordnetenversammlung hatte in ihrem Beschluss Nr. 940 vom 11.11.2015 die Mitglieder des Widerspruchsbeirats in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von zwei Jahren gewählt (Wahlperiode 22.09.2015 bis 21.09.2017).
Das Bezirksamt regt an zu beschließen, dass diese Wahlperiode bis zum Ende der neuen Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses verlängert wird.
Außerdem wird die Bezirksverordnetenversammlung um Mitteilung gebeten, inwiefern sich Änderungen bei den für den Widerspruchsbeirat ausgewählten Bezirksverordneten ergeben. Die bisherige Besetzung ist:
I. Ordentliche Mitglieder
II. Stellvertretende Mitglieder:
4. Begründung:Gemäß § 116 Abs. 2 SGB XII in Verbindung mit § 34 Abs. 1 AZG wirkt im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten ein Beirat (Widerspruchsbeirat) mit, dem u.a. drei Bezirksverordnete angehören. Die Mitglieder des Widerspruchsbeirates wurden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt (Wahlperiode 22.09.2015 bis 21.09.2017).
Zum 01.07.2016 hatte sich § 34 Abs. 4 AZG dahingehend geändert, dass die Wahlperiode des Beirats (bisher zwei Jahre) nunmehr synchron zur Wahlperiode des Berliner Abgeordnetenhauses stattfindet (also fünf Jahre).
Außerdem ist es infolge der Neuwahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus möglich, dass einzelne der o.g. Mitglieder aus ihrer Funktion als Bezirksverordnete ausscheiden und daher für die restliche Wahlperiode des Widerspruchsbeirats durch andere Bezirksverordnete ersetzt werden müssen.
Die Bezirksverordnetenversammlung wird daher gebeten, etwaige personelle Änderungen zu benennen.
5. Rechtsgrundlagen§ 116 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch und § 34 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz
6. Finanzielle Auswirkungen:Gemäß § 9 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372), in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der Fassung vom 29.05.1979 (GVBl. S. 826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.05.2001 (GVBl. S. 165), erhält jedes Beiratsmitglied für die Teilnahme an einer Sitzung eine Entschädigung.
Diese Entschädigung beträgt zurzeit 20,00 €. Entsprechende Mittel sind im Haushalt vorgesehen.
Richter-Kotowski Mückisch Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Die Vorlage wurde am 20.04.2017 in der 2. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Für den Widerspruchsbeirat wurden folgende Bezirksverordnete ausgewählt:
I. Ordentliche Mitglieder
II. Stellvertretende Mitglieder:
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Kölsch Ausschussvorsitzende
Die BVV hat in ihrer 9. Sitzung am 17.05.2017 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hatte in ihrem Beschluss Nr. 940 vom 11.11.2015 die Mitglieder des Widerspruchsbeirats in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von zwei Jahren gewählt (Wahlperiode 22.09.2015 bis 21.09.2017).
Das Bezirksamt regt an zu beschließen, dass diese Wahlperiode bis zum Ende der neuen Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses verlängert wird.
Außerdem wird die Bezirksverordnetenversammlung um Mitteilung gebeten, inwiefern sich Änderungen bei den für den Widerspruchsbeirat ausgewählten Bezirksverordneten ergeben. Die bisherige Besetzung ist:
I. Ordentliche Mitglieder
II. Stellvertretende Mitglieder:
Für den Widerspruchsbeirat wurden folgende Bezirksverordnete ausgewählt:
I. Ordentliche Mitglieder
II. Stellvertretende Mitglieder:
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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