Drucksache - 0042/V  

 
 
Betreff: Auswirkungen der Wahlen zum Abgeordnetenhaus auf den Widerspruchsbeirat in Sozialhilfeangelegenheiten
Status:öffentlichAktenzeichen:87/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
14.12.2016 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Pflege, Soziales und Senioren Empfehlung
09.03.2017 
1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren vertagt   
20.04.2017 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.05.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 29.11.2016
BE PflegeSoz vom 20.04.2017
Beschluss vom 17.05.2017

 

1. Gegenstand der Vorlage:Auswirkungen der Wahlen zum Abgeordnetenhaus auf

den Widerspruchsbeirat in Sozialhilfeangelegenheiten

 

2. Berichterstatter:Bezirksstadtrat Mückisch

 

3. Beschlussentwurf:Die Bezirksverordnetenversammlung hatte in ihrem Beschluss Nr. 940 vom 11.11.2015 die Mitglieder des Widerspruchsbeirats in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von zwei Jahren gewählt (Wahlperiode 22.09.2015 bis 21.09.2017).

 

Das Bezirksamt regt an zu beschließen, dass diese Wahlperiode bis zum Ende der neuen Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses verlängert wird.

 

Außerdem wird die Bezirksverordnetenversammlung um Mitteilung gebeten, inwiefern sich Änderungen bei den für den Widerspruchsbeirat ausgewählten Bezirksverordneten ergeben. Die bisherige Besetzung ist:

 

I. Ordentliche Mitglieder

 

  1. Dieter Walther
  2. Christiane Burwitz
  3. Steffen Selicko

 

II. Stellvertretende Mitglieder:

 

  1. Ute Hahnfeld
  2. Juliana Kölsch
  3. Georg Boroviczény

 

4. Begründung:Gemäß § 116 Abs. 2 SGB XII in Verbindung mit § 34 Abs. 1 AZG wirkt im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten ein Beirat (Widerspruchsbeirat) mit, dem u.a. drei Bezirksverordnete angehören. Die Mitglieder des Widerspruchsbeirates wurden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt (Wahlperiode 22.09.2015 bis 21.09.2017).

 

Zum 01.07.2016 hatte sich § 34 Abs. 4 AZG dahingehend geändert, dass die Wahlperiode des Beirats (bisher zwei Jahre) nunmehr synchron zur Wahlperiode des Berliner Abgeordnetenhauses stattfindet (also fünf Jahre).

 

Außerdem ist es infolge der Neuwahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus möglich, dass einzelne der o.g. Mitglieder aus ihrer Funktion als Bezirksverordnete ausscheiden und daher für die restliche Wahlperiode des Widerspruchsbeirats durch andere Bezirksverordnete ersetzt werden müssen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird daher gebeten, etwaige personelle Änderungen zu benennen.

 

5. Rechtsgrundlagen§ 116 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch und § 34 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz

 

6. Finanzielle Auswirkungen:Gemäß § 9 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372), in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der Fassung vom 29.05.1979 (GVBl. S. 826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.05.2001 (GVBl. S. 165), erhält jedes Beiratsmitglied für die Teilnahme an einer Sitzung eine Entschädigung.

 

Diese Entschädigung beträgt zurzeit 20,00 €. Entsprechende Mittel sind im Haushalt vorgesehen.

 

 

 

Richter-Kotowski   Mückisch

Bezirksbürgermeisterin   Bezirksstadtrat

 

 

Die Vorlage wurde am 20.04.2017 in der 2. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

 

r den Widerspruchsbeirat wurden folgende Bezirksverordnete ausgewählt:

 

I. Ordentliche Mitglieder

 

  1. Eva Holz
  2. Rainer Ziffels
  3. Rena Peterson

 

II. Stellvertretende Mitglieder:

 

  1. Bernhard Lücke
  2. Isabel Miels
  3. Hans-Walter Krause

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

lsch

Ausschussvorsitzende

 

 

Die BVV hat in ihrer 9. Sitzung am 17.05.2017 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hatte in ihrem Beschluss Nr. 940 vom 11.11.2015 die Mitglieder des Widerspruchsbeirats in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von zwei Jahren gewählt (Wahlperiode 22.09.2015 bis 21.09.2017).

 

Das Bezirksamt regt an zu beschließen, dass diese Wahlperiode bis zum Ende der neuen Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses verlängert wird.

 

Außerdem wird die Bezirksverordnetenversammlung um Mitteilung gebeten, inwiefern sich Änderungen bei den für den Widerspruchsbeirat ausgewählten Bezirksverordneten ergeben. Die bisherige Besetzung ist:

 

I. Ordentliche Mitglieder

 

  1. Dieter Walther
  2. Christiane Burwitz
  3. Steffen Selicko

 

II. Stellvertretende Mitglieder:

 

  1. Ute Hahnfeld
  2. Juliana Kölsch
  3. Georg Boroviczény

 

r den Widerspruchsbeirat wurden folgende Bezirksverordnete ausgewählt:

 

I. Ordentliche Mitglieder

 

  1. Eva Holz
  2. Rainer Ziffels
  3. Rena Peterson

 

II. Stellvertretende Mitglieder:

 

  1. Bernhard Lücke
  2. Isabel Miels
  3. Hans-Walter Krause

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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