Drucksache - 1693/IV  

 
 
Betreff: Wohnungsbörse für psychisch kranke Wohnungssuchende einführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Köhne/Schellenberg 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Sozialausschuss Empfehlung
14.07.2016 
37. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses vertagt   
Ausschuss für Gesundheit und Gleichstellung Empfehlung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 06.06.2016
2. Erledigung des Antrags

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in seiner entsprechenden Abteilung eine Liste zu führen, auf die psycho-soziale Träger und medizinisches Fachpersonal anonymisiert diejenigen Patienten und Patientinnen bzw. Klienten und Klientinnen setzen lassen können, bei denen die Diagnose einer psychischen Erkrankung gegeben ist und die wegen anstehender Klinikentlassung bzw. gewünschter Verselbständigung Wohnraumbedarf haben. Die Liste soll als Warteliste und zum Überblick über den Bedarf dienen und bei Vermietern und Öffentlichkeit publik gemacht werden und bei Bauvorhaben als Argument für die Schaffung von entsprechendem Wohnraum dienen.

 

Begründung:

 

Es gibt aktuell nur Schätzungen des Gesamtbedarfs an Wohnraum für psychisch Kranke aufgrund der Prävalenz von psychischen Erkrankungen. Träger und medizinisches Personal fragen derzeit punktuell für einzelne Personen beim Bezirksamt an und werden relativ wahllos positiv oder ohne weitere Schritte abschlägig beschieden. Eine Warteliste könnte hier zwar aufgrund der Zahlenverhältnisse von Suchenden zu vorhandenem Wohnraum zwar keine komplette Abhilfe, wohl aber mehr Gerechtigkeit einerseits und andererseits Problembewusstsein bei Vermietern und Investoren schaffen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 6. Juni 2016

 

 

r die Fraktion GRÜNE

 

 

hne/Schellenberg

 

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Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 4. Wahlperiode verfallen.

 

 

gner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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