Drucksache - 1691/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Platz des 4. Juli durch einen Zaun einzuhegen, damit eine Absperrung entsteht, die unbefugte Nutzer abschreckt.
Weiterhin ist zu veranlassen, dass es analog zu den Schlüsselverträgen bei Sporthallen mit zugelassenen Nutzern einen Schlüsselvertrag für eine Zufahrtsperre gibt, somit der Platz des 4. Juli nur noch gegen zu beantragende Erlaubnis genutzt werden kann. Über die Ausführung ist zeitnah in den entsprechenden Ausschüssen zu berichten.
Begründung:
Die ansässige Bürgerinitiative hat dem Bezirksamt, wie gewünscht, mehrere Kostenvoranschläge für einen vorläufigen Zaun unterbreitet, die weit unter den bisherigen Summen liegen. Damit würde man den Anwohnern ein gutes Stück helfen, ohne die weitere Lösungsfindung eines neuen Gesamtkonzeptes für den Platz des 4. Juli zu behindern. Durch einen Schlüsselvertrag würde man die bisher berechtigten Nutzer schützen, aber auch in die Pflicht nehmen. Ein Dialog mit den Anwohnern vor Ort ist weiterhin notwendig und wichtig.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 6. Juni 2016
Für die CDU-Fraktion
H i p p eM c L a u g h l i n
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Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 4. Wahlperiode verfallen.
Rögner-Francke BVVorsteher
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