Drucksache - 1680/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die geplante großflächige Entsiegelung des „Platz des 4. Juli“ nicht vorzunehmen, sondern lediglich den Platz des 4. Juli an den Rändern mit einer Breite bis zu 5 Metern mit Grün- und Baumstreifen zu versehen.
Zusammen mit den zu begrünenden Ober- und Zwischenstreifen des westlichen Gehwegs beträgt das Entsiegelungspotential somit ca. 6.265 qm (siehe Anlage).
Die Nutzung für Fahrschulen, den Trödelmarkt und sonstiger Nutzungen soll erhalten bleiben. Hierbei sind Zugangsbeschränkungen einzurichten, die illegale Nutzungen unterbinden.
Begründung:
Der „Platz des 4. Juli“ ist einer der letzten Stadtplätze in Steglitz-Zehlendorf. Eine Entsiegelung würde die soziale Funktion des Platzes wegnehmen und gewachsene Strukturen zerstören. Eine zeitlich begrenzte Nutzung durch Fahrschulen und den Trödelmarkt sind zu gewährleisten.
Mit der Entsiegelung der Ränder wird die illegale Nutzung des Platzes für Autorennen u. ä. verhindert und dem Schutzbedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner Rechnung getragen.
Die Folgekosten für ein großflächiges Biotop sind ungeklärt und kann der Bezirk aus eigenen Mitteln nicht übernehmen. Auch ist ein Biotop, welches von Kleingartenanlagen und einem Parkfriedhof umgegeben ist, keine sinnvolle ökologische Ergänzung.
Konflikte zwischen den Neu-Anwohnern und den Nutzergruppen werden durch eine Entsiegelung nicht gelöst.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06. Juni 2016
Für die SPD-Fraktion
BuchtaKellermann ---------------------------------------------------------------------------------
Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 4. Wahlperiode verfallen.
Rögner-Francke BVVorsteher
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