Drucksache - 1655/IV  

 
 
Betreff: Sicherheit Einmündung Königsweg in die Lindenthaler Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Ziffels 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsanfrage vom 18.04.2016
2. Schriftl. Beantwortung vom 22.04.2016

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass seit der Asphaltierung des Königsweges die Geschwindigkeit der Radfahrenden deutlich gesteigert wurde, dies jedoch häufig zum Rasen verleitet und damit insbesondere der querende Fußnger- und Radverkehr davor übersehen werden kann?

 

  1. Wenn ja, mit welchen Maßnahmen plant das Bezirksamt die Sichtbarkeit des den Königsweg querenden Fußnger- und Radverkehrs auf der Lindenthaler Allee zu erhöhen?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 18. April 2016

 

 

 

Rainer Ziffels

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

die o.g. Kleine Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet

Die verkehrliche Situation wurde aus Anlass der Anfrage durch die Untere Straßenverkehrsbehörde vor Ort geprüft.

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass seit der Asphaltierung des Königsweges die Geschwindigkeit der Radfahrenden deutlich gesteigert wurde, dies jedoch häufig zum Rasen verleitet und damit insbesondere der querende Fußnger- und Radverkehr davor übersehen werden kann?

Zur Verkehrssituation:

Die Lindenthaler Allee ist Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes. Inhe des für den Radverkehr freigegebenen Fußweges Königweg befindet sich ein durch die hierfür zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB) angeordneter Fußngerüberweg (FGÜ) sowie eine streckenweise Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zur Unterstützung der Fußngerquerung.

Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind nur Fußnger am Fußngerüberweg bevorrechtigt. Fußnger sind aber nur laufende Personen oder solche die ihr Fahrrad schieben oder wie einen Roller benutzen, urteilt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (5 Ss (OWi) 39/98) mit Verweis auf § 26 Abs. 1 StVO. Auf dem Fahrrad fahrend ist man auf dem Zebrastreifen hingegen nicht bevorrechtigt (Verstoß gegen die Fahrbahnbenutzungspflicht nach § 2 Abs. 1 StVO, da keine Benutzung in Längsrichtung). Aufgrund der Abschüssigkeit des Königsweges aus beiden Richtungen auf die Lindenthaler Allee zulaufend werden Radfahrer jedoch entgegen der vorstehenden Regelung oft dazu verleitet, den FGÜ beschleunigt fahrend zu nutzen, ohne darüber hinaus dem Fließverkehr in der Lindenthaler Allee die genügende Aufmerksamkeit zu schenken.

  1. Wenn ja, mit welchen Maßnahmen plant das Bezirksamt die Sichtbarkeit des den Königsweg querenden Fußnger- und Radverkehrs auf der Lindenthaler Allee zu erhöhen?

Die bauliche Anlage des FGÜ und die Verkehrsbeschilderung entsprechen den geltenden Richtlinien (R-FGÜ und StVO).

 

Darüber hinaus sorgt die angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung für eine verkehrssichere Entschleunigung des Fahrzeugverkehrs an dieser Querungsstelle. Der Verkehrssicherheit einzig abträglich ist das verkehrswidrige  beschleunigte Überfahren des Überweges der Rad fahrenden.

Im Interesse der Verkehrssicherheit und ordnung sollen deshalb im Königsweg unmittelbar vor der Straßenüberquerung an beiden Fahrbahnrändern Umlaufsperren (sogenannte „Z-Gitter umgangssprachlich auch „Drängelgitter“) aufgestellt werden, welche den Radfahrer zwingen, an der Straßenquerung abzusteigen oder zumindest stark abzubremsen. Das für diese Maßnahme erforderliche Anhörungsverfahren gegenüber dem zuständigen Straßenbaulastträger und der Polizeibehörde wurde durch die untere Straßenverkehrsbehörde bereits kurzfristig eingeleitet. Auch wenn diese Maßnahme den Fahrradverkehr im Gegensatz zur Zielsetzung des Ausbaus dieser Fahrradnebenroute an dieser Stelle verlangsamt, ist sie trotzdem für die Verkehrssicherheit gerade der Radfahrer erforderlich.

Auf die beigefügten Anlagen wird verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Karnetzki

Bezirksstadtrat

 

 
 

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