Drucksache - 1636/IV (neu)  

 
 
Betreff: Ausnahmegenehmigung für Rumpelbasar
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten-FraktionPiraten- und SPD-Fraktion
Verfasser:1. Lüders, Boroviczény
2. Buchta
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
10.05.2016 
52. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 11.04.2016
2. Beitritt SPD vom 19.04.2016
3. Zurückziehung vom 10.05.2016

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, wie nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO glich, eine Ausnahmegenehmigung für den "Rumpelbasar" als soziale Einrichtung zu erteilen.

 

Begründung:

 

Nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ist es möglich, in Gewerbegebieten ausnahmsweise soziale und sonstige Einrichtungen zu genehmigen. Durch eine solche Ausnahmegenehmigung kann die Institution "Rumpelbasar" erhalten und Leerstand verhindert werden.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11.04.2016

 

 

r die Piraten-Fraktion                                                        r die SPD-Fraktion

 

 

ders, Boroviczény                                                                      Buchta

 

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Der Antrag wurde am 10.05.2016 in der 52. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und von den Antrag stellenden Fraktionen zurückgezogen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 
 

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