Drucksache - 1521/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Stelle des Suchthilfekoordinators mindestens im bestehenden Umfang schnellstmöglich neu zu besetzen. Dabei soll beachtet werden, dass die Suchthilfekoordination und die Prävention bedeutsame und sich ergänzende Strukturen sind, die beide jeweils mit 50 % RAZ ausgestattet sein sollten.
Begründung:
Angesichts der Wichtigkeit dieser genannten Aufgaben kann es sich der Bezirk nicht leisten, die Stelle unbesetzt zu lassen; Suchthilfe, sowie Prävention dabei, und deren Koordination sind zentrale Aufgaben in der Gesundheitsfürsorge. Zudem liefert der Suchthilfekoordinator entscheidende Impulse in diesem Bereich. Die AK Sucht der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) hat diesen Bedarf bereits schriftlich dem Bezirksbürgermeister und der Fachstadträtin mitgeteilt.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07.12.2015
Für die Piraten-Fraktion
Lüders, Boroviczény
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Der Antrag wurde am 04.05.2016 in der 37. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Funktion der Suchthilfekoordination neu einzurichten.
Begründung:
Suchthilfe, sowie Prävention und deren Koordination sind zentrale Aufgaben in der Gesundheitsfürsorge. Zudem liefert die Suchthilfekoordination entscheidende Impulse in diesem Bereich. Die AK Sucht der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) hat diesen Bedarf bereits schriftlich dem Bezirksbürgermeister und der Fachstadträtin mitgeteilt.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 10 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Ziffels Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 50. Sitzung am 18.05.2016 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Funktion der Suchthilfekoordination neu einzurichten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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