Drucksache - 1397/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Belange von Kindern und Jugendlichen bei der Erstellung von Bebauungsplänen einzubeziehen, indem Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne frühzeitig dem Kinder- und Jugendbüro zugänglich gemacht werden. Das Feedback des Kinder- und Jugendbüros ist in die weitere Planung einzubeziehen.
Begründung:
Die Einbeziehung der Interessen von Kindern und Jugendlichen in die Erstellung von Bebauungsplänen ist gesetzliche Grundlage. Sie umzusetzen ist allerdings oft schwierig. Das Kinder- und Jugendbüro kann hier eine gute Mittlerrolle übernehmen und sollte deshalb in die Erstellung von Bebauungsplänen einbezogen werden, so wie dies in anderen Bezirken bereits gängige Praxis ist.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 6. Juli 2015
Für die Fraktion GRÜNE
Köhne/Schellenberg Stahr
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Der Antrag wurde am 17.11.2015 in der 40. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, folgende Leitlinien in der Stadtplanung umzusetzen:
Kinder und Jugendliche sind bei Planungen von Vorhaben im öffentlichen Raum sowie bei städtebaulichen Planungen zu beteiligen. Dazu zählen: - Planungen von Neubau- und Sanierungsgebieten, - der Neu- und Umbau von öffentlichen Grünanlagen, - die Neu- und Umgestaltung öffentlicher Spielplätze, - der Neu- und Umbau öffentlicher Plätze und öffentlicher Straßen, weil sie die alltägliche Aufenthaltsqualität von Kindern und Jugendlichen betreffen, - der Neu- und Umbau von Schulhöfen, in Abstimmung mit der für Schule zuständigen Abteilung.
Kinder und Jugendliche müssen frühzeitig über Planungen entsprechender Vorhaben informiert werden. Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen muss alters- und zielgruppenspezifisch erfolgen. Die Rückmeldungen und Ideen der beteiligten Kinder und Jugendlichen müssen bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden.
Hierzu soll geprüft werden, ob eine Kooperationsvereinbarung entsprechend der berlinweiten Rahmenvorlage zwischen der Abteilung Jugend und der Abteilung Stadtplanung vereinbart werden kann.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Krohm Ausschussvorsitzende
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Jugendhilfeausschusses wurde am 08.12.2015 in der 47. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und wiederum wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, folgende Leitlinien in der Stadtplanung umzusetzen:
Kinder und Jugendliche sind bei Planungen von Vorhaben im öffentlichen Raum sowie bei städtebaulichen Planungen zu beteiligen. Dazu zählen: - Planungen von Neubau- und Sanierungsgebieten, - der Neu- und Umbau von öffentlichen Grünanlagen, - die Neu- und Umgestaltung öffentlicher Spielplätze, - der Neu- und Umbau öffentlicher Plätze und öffentlicher Straßen, weil sie die alltägliche Aufenthaltsqualität von Kindern und Jugendlichen betreffen, - der Neu- und Umbau von Schulhöfen, in Abstimmung mit der für Schule zuständigen Abteilung.
Kinder und Jugendliche müssen frühzeitig über Planungen entsprechender Vorhaben informiert werden. Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen muss alters- und zielgruppenspezifisch erfolgen. Die Rückmeldungen und Ideen der beteiligten Kinder und Jugendlichen müssen bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden.
Hierzu soll geprüft werden, ob eine Kooperationsvereinbarung, entsprechend der berlinweiten Rahmenvorlage, zwischen den Abteilungen Jugend, Stadtplanung und Tiefbau vereinbart werden kann.“
Begründung: Unverändert.
Außerdem bittet der Ausschuss den Ältestenrat um zusätzliche Überweisung in den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung.
Der Stadtplanungsausschuss soll federführend bleiben.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Der Ältestenrat hat in seiner 90. Sitzung am 09.12.2015 dem Wunsch des Stadtplanungsausschusses entsprochen, den Antrag zusätzlich in den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung zu überweisen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Stadtplanungsausschusses wurde am 17.12.2015 in der 40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und wiederum wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, folgende Leitlinien in der Stadtplanung umzusetzen:
Kinder und Jugendliche sind bei Planungen von Vorhaben im öffentlichen Raum sowie bei städtebaulichen Planungen zu beteiligen. Dazu zählen: - Planungen von Neubau- und Sanierungsgebieten, - der Neu- und Umbau von öffentlichen Grünanlagen, - die Neu- und Umgestaltung öffentlicher Spielplätze, - der Neu- und Umbau öffentlicher Plätze und öffentlicher Straßen, wenn sie die alltägliche Aufenthaltsqualität von Kindern und Jugendlichen betreffen, - der Neu- und Umbau von Schulhöfen, in Abstimmung mit der für Schule zuständigen Abteilung.
Kinder und Jugendliche müssen frühzeitig über Planungen entsprechender Vorhaben informiert werden. Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen muss alters- und zielgruppenspezifisch erfolgen. Die Rückmeldungen und Ideen der beteiligten Kinder und Jugendlichen müssen bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden.
Hierzu soll geprüft werden, ob eine Kooperationsvereinbarung, entsprechend der berlinweiten Rahmenvorlage, zwischen den Abteilungen Jugend, Stadtplanung und Tiefbau vereinbart werden kann.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung wurde am 08.01.2016 in der 48. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender --------------------------------------------------------------------------------
Die BVV hat in ihrer 47. Sitzung am 17.02.2016 beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, folgende Leitlinien in der Stadtplanung umzusetzen:
Kinder und Jugendliche sind bei Planungen von Vorhaben im öffentlichen Raum sowie bei städtebaulichen Planungen zu beteiligen. Dazu zählen: - Planungen von Neubau- und Sanierungsgebieten, - der Neu- und Umbau von öffentlichen Grünanlagen, - die Neu- und Umgestaltung öffentlicher Spielplätze, - der Neu- und Umbau öffentlicher Plätze und öffentlicher Straßen, wenn sie die alltägliche Aufenthaltsqualität von Kindern und Jugendlichen betreffen, - der Neu- und Umbau von Schulhöfen, in Abstimmung mit der für Schule zuständigen Abteilung.
Kinder und Jugendliche müssen frühzeitig über Planungen entsprechender Vorhaben informiert werden. Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen muss alters- und zielgruppenspezifisch erfolgen. Die Rückmeldungen und Ideen der beteiligten Kinder und Jugendlichen müssen bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden.
Hierzu soll geprüft werden, ob eine Kooperationsvereinbarung, entsprechend der berlinweiten Rahmenvorlage, zwischen den Abteilungen Jugend, Stadtplanung und Tiefbau vereinbart werden kann.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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