Drucksache - 1318/IV  

 
 
Betreff: Hochrechnungen überprüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Eckel 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.05.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung Empfehlung
18.06.2015 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung vertagt   
17.09.2015 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung vertagt   
22.10.2015 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung vertagt   
12.11.2015 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung vertagt   
17.12.2015 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   
Haushaltsausschuss Empfehlung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 11.05.2015
2. Zurückziehung vom 09.12.2015

Die BVV möge beschließen:

 

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die auf rein rechnerischen Werten ermittelten Verkehrslärmwerte durch eigene Messungen zu überprüfen und dem Ausschuss für Verkehr und Ordnung darüber bis November Bericht zu erstatten. Die Messungen sollen an ausgewählten, von den Lärmminderungsplanungen des Senats betroffenen Stellen Fahrtrichtungsgenau durchgeführt werden, darunter

 

  • zwischen 22 und 6 Uhr an der Argentinischen Allee auf Höhe des Krankenhauses Waldfriede,
  • zwischen 22 und 6 Uhr im Tempo-30-Bereich in der Altensteinstraße,
  • nachts und tags an der Schildhornstraße auf der Brücke am Bierpinsel,
  • Klingsorstraße zwischen 22 und 6 Uhr im nächtlichen Tempo-30-Bereich.

 

Zudem ist bei den Prüfungen – wenn technisch notwendig – zu ermitteln, von welchen Lärmquellen der Schall ausgeht (also z.B. LKW, quietschende Reifen etc.), um so ggf. auch spezifische Maßnahmen wie ein LKW-Nachtfahrtverbot zu eruieren.

 

Begründung:

 

Der Lärmminderungsplan des Senats basiert auf hochgerechneten Werten. Eine Überprüfung vor Ort soll ergeben, ob Bürger nicht ggf. tatsächlich durch weitere Maßnahmen geschützt werden müssen.

 

Schließlich sind nicht nur Anzahl und Geschwindigkeit der Fahrzeuge für den Lärm verantwortlich, sondern auch Fahrzeugtyp (LKW, Bus oder KFZ) und Beschleunigungsverhalten (Ampelstart etc.)

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11. Mai 2015

 

 

Für die CDU-Fraktion

 

 

H i p p e              E c k e l

 

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Der Antrag wurde am 17.12.2015 in der 40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 
 

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