Drucksache - 1310/IV  

 
 
Betreff: Zweckentfremdung von Wohnraum
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.05.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsanfrage vom 11.05.2015
2. Zurückziehung vom 20.05.2015

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

  1. Welche Ermächtigungsgrundlagen ergeben sich für das Bezirksamt aus der Zweckentfremdungsverbotsverordnung?

 

  1. Nutzt das Bezirksamt die rechtlichen Möglichkeiten für eigene Entscheidungen in der Sache? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wie viele Anträge auf anderweitige Nutzung von Wohnraum in unserem Bezirk liegen dem Bezirksamt vor? Für wie viele Wohnungen insgesamt?

 

  1. Hat das Bezirksamt bereits Genehmigungen erteilt? Wenn nein, plant das Bezirksamt, Genehmigungen zu erteilen? Wenn ja, um wie viele handelt es sich?

 

  1. Welche Kriterien legt das Bezirksamt für Genehmigungen zu Grunde?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11. Mai 2015

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

Buchta

 

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Die Anfrage wurde am 20.05.2015 von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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