Drucksache - 1300/IV (neu)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich aktiv für den Weiterbetrieb der Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Steglitz-Zehlendorf einzusetzen. Hierfür ist zeitnah ein Gebäude zu finden und bereit zu stellen, das sowohl den aktuellen Anforderungen an eine Flüchtlingsunterkunft als auch den Kriterien im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe entspricht. Das zu findende Gebäude soll außerdem eine dauerhafte Unterbringung ermöglichen.
Begründung:
Die Lebenslage der geflüchteten Jugendlichen nach dem Brand in der Wupperstraße macht die Suche nach einem neuen geeigneten Standort für ihre dauerhafte Unterbringung dringlich erforderlich. Der Verlust des sicheren Wohnortes nach der Flucht ist ein zusätzliches Trauma für diese besonders schutzbedürftigen Menschen, die aus äußerster Not ihre Heimatländer verlassen mussten. Die schnelle Ermittlung eines neuen Wohnortes kann beträchtlich für die Wiederherstellung eines stark erschütterten Sicherheitsgefühls bei den jungen Menschen beitragen. Die bisherige Einrichtung befindet sich seit langer Zeit im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, so dass hier vor Ort auch die Kompetenzen der am Umgang mit unbeteiligten minderjährigen Flüchtlingen beteiligten Akteure versammelt sind. Auf dieses im Bezirk bereits etablierte Netzwerk soll zum persönlichen Wohl und der schnellen Aufnahme der jungen Menschen in Deutschland nicht verzichtet werden. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf übernimmt weiterhin seine Verantwortung für das Wohl und den Schutz der jungen Menschen auf der Flucht.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 20.4.2015
Für die Fraktion GRÜNE Für die Fraktion der SPD
Schellenberg/Köhne Wojahn Stahr Buchta
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Der Antrag wurde am 29.04.2015 in der 24. Sitzung des Integrationsausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich aktiv für den Weiterbetrieb der Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Steglitz-Zehlendorf einzusetzen. Hierfür ist zeitnah ein Gebäude zu finden, das sowohl den aktuellen Anforderungen an eine Flüchtlingsunterkunft als auch den Kriterien im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe entspricht. Das zu findende Gebäude soll außerdem eine dauerhafte Unterbringung ermöglichen.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Schmidt Ausschussvorsitzende
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Die Piraten-Fraktion ist in der 79. Sitzung des Ältestenrats am 19.05.2015 dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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Die BVV hat in ihrer 38. Sitzung am 20.05.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich aktiv für den Weiterbetrieb der Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Steglitz-Zehlendorf einzusetzen. Hierfür ist zeitnah ein Gebäude zu finden, das sowohl den aktuellen Anforderungen an eine Flüchtlingsunterkunft als auch den Kriterien im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe entspricht. Das zu findende Gebäude soll außerdem eine dauerhafte Unterbringung ermöglichen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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