Drucksache - 1279/IV  

 
 
Betreff: Bei Bauanträgen die Einhaltung der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) prüfen und aktiv beraten
Status:öffentlichAktenzeichen:868
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Köhne/Schellenberg, Berger 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
22.04.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
12.05.2015 
41. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.05.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 13.04.2015
2. BE Stapl vom 12.05.2015
3. Beschluss vom 20.05.2015
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 21.06.2016

Die BVV möge beschließen:

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei Bauanträgen auch die Einhaltung der Energieeinsparungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung zu prüfen und Bauherrinnen und Bauherren aktiv auf Beratungsmöglichkeiten (Webseiten, Broschüren, etc.) hinzuweisen.

 

Begründung:

 

Klimaschutz ist ein wichtiges gesamtgesellschaftliches Anliegen, das schon beim Bau beachtet werden sollte. Durch aktive Beratung können teilweise sogar teurere spätere Nachrüstkosten gleich beim Bau vermieden werden.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13.04.2015

 

 

r die Fraktion GRÜNE

 

 

hne/Schellenberg              Berger

 

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Der Antrag wurde am 12.05.2015 in der 41. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 38. Sitzung am 20.05.2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei Bauanträgen auch die Einhaltung der Energieeinsparungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung zu prüfen und Bauherrinnen und Bauherren aktiv auf Beratungsmöglichkeiten (Webseiten, Broschüren, etc.) hinzuweisen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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