Drucksache - 1273/IV (neu)  

 
 
Betreff: Ombudsstelle beim JobCenter Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:900
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:1. Buchta, Matz, Ziffels
2. Köhne/Schellenberg, Lüders
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
22.04.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Sozialausschuss Empfehlung
11.06.2015 
29. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 13.04.2015
2. Beitritt GRÜNE und Piraten vom 21.04.2015
3. BE Soz vom 11.06.2015
4. Beschluss vom 15.07.2015
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 05.07.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Ombudsstelle für das JobCenter Steglitz-Zehlendorf einzurichten.

 

Abgeleitet von den Aufgaben und Funktionen des Ombudsrates auf Bundesebene, sind die Aufgaben vor Ort adäquat zu gestalten.

 

Begründung:

 

Die Ombudsstelle soll die Arbeit der vorhandenen Gremien des JobCenters flankierend unterstützen und der kommunalpolitischen Verantwortung besser Rechnung tragen. Nach wie vor werden die AlG-II-Anträge im Team bearbeitet, ohne dass die Mitarbeiter/innen des JobCenters für die Kunden direkt erreichbar sind.

 

Eine Ombudsstelle kann den Hilfebedürftigen die im Allgemeinen schwer verständlichen AlG-II-Anträge erklären und andere Missverständnisse ausräumen. Ein Ombudsverfahren ist unbürokratischer und stellt in der Regel eine größere und vertrauensvollere Akzeptanz für die Entscheidung des JobCenters bei den Betroffenen her. Dadurch können Gerichtsverfahren verhindert und damit enorme Kosten eingespart werden.

 

Im JobCenter Kreuzberg-Friedrichshain wurde für ein Jahr ein Modellprojekt erfolgreich durchgeführt. Die dort gemachten Erfahrungen sind mit zu berücksichtigen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13. April 2015

 

 

Für die SPD-Fraktion                                          Für die GRÜNE-Fraktion              Für die Piraten-Fraktion

 

 

Buchta                            Matz              Ziffels                            Köhne/Schellenberg                            Lüders

 

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Der Antrag wurde am 11.06.2015 in der 29. Sitzung des Sozialausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Kölsch

Ausschussvorsitzende

 

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Die BVV hat in ihrer 40. Sitzung am 15.07.2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Ombudsstelle für das JobCenter Steglitz-Zehlendorf einzurichten.

 

Abgeleitet von den Aufgaben und Funktionen des Ombudsrates auf Bundesebene, sind die Aufgaben vor Ort adäquat zu gestalten.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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