Drucksache - 1194/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, gemeinsam mit den Trägern im Bezirk den Bedarf an Beschäftigungsstellen für psychisch Kranke, Suchtkranke, geistig oder körperlich beeinträchtigte Menschen festzustellen und sich gegebenenfalls bei den zuständigen Stellen im Land für die Sicherstellung der notwendigen Finanzmittel einzusetzen.
Begründung:
Leistungen zur Teilhabe stellen einen grundlegenden Anspruch dar; dies sicherzustellen ist eine Aufgabe des Bezirksamts. Zugleich ist jedoch, trotz anerkennenswerter Bemühungen, dies noch nicht im ausreichenden Maße gewährleistet.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09.02.2015
Für die Piraten-Fraktion
Lüders, Boroviczény
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Der Antrag wurde am 09.07.2015 in der 30. Sitzung des Sozialausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit gemeinsam mit den Trägern im Bezirk der Bedarf an Zuverdienststellen für psychisch Kranke, Suchtkranke, geistig oder körperlich beeinträchtigte Menschen festzustellen ist, und sich gegebenenfalls bei den zuständigen Stellen im Land für die Sicherung der notwendigen Finanzmittel einzusetzen.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kölsch Ausschussvorsitzende
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Sozialausschusses wurde am 02.12.2015 in der 33. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Ziffels Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 45. Sitzung am 16.12.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit gemeinsam mit den Trägern im Bezirk der Bedarf an Zuverdienststellen für psychisch Kranke, Suchtkranke, geistig oder körperlich beeinträchtigte Menschen festzustellen ist, und sich gegebenenfalls bei den zuständigen Stellen im Land für die Sicherung der notwendigen Finanzmittel einzusetzen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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