Drucksache - 1173/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Zukunft verstärkt den Baumschutz auf Baustellen zu sichern. Hierfür soll die Einhaltung der Maßgaben der jeweils erteilten Baugenehmigung so oft kontrolliert werden, dass Schäden an den zu schützenden Bäumen vermieden werden.
Begründung:
Immer wieder kommt es zu Schäden an Bäumen auf Baustellen, die gemäß den Maßgaben der jeweiligen Baugenehmigung zu schützen waren.
Um dies in Zukunft zu verhindern, sollte das Umwelt- und Naturschutzamt im Besonderen die Einhaltung der Vorgaben des Merkblattes zum Baumschutz auf Baustellen kontrollieren. Hierfür hat das Umwelt- und Naturschutzamt das Merkblatt "Baumschutz auf Baustellen" der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz herausgegeben.
Eine Baugenehmigung wird gem. §71 BauO Bln i.V.m. §§64, 65 BauO Bln erteilt. Auf Grundlage dieser Vorschriften ist die Baumschutzverordnung einzuhalten. Die zuständigen Abteilungen des Bezirksamtes, insbesondere unter Einbeziehung des Fachbereichs Stadtplanung müssen kooperieren.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 05. Januar 2015
Für die SPD-Fraktion
BuchtaDr. Kersten
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Der Antrag wurde am 19.02.2015 in der 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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Der Antrag wurde am 10.03.2015 in der 39. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Die CDU-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 36. Sitzung am 18.03.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Zukunft verstärkt den Baumschutz auf Baustellen zu sichern. Hierfür soll die Einhaltung der Maßgaben der jeweils erteilten Baugenehmigung so oft kontrolliert werden, dass Schäden an den zu schützenden Bäumen vermieden werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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