Drucksache - 1173/IV  

 
 
Betreff: Baugenehmigungen unter Berücksichtigung DIN-Norm 18920 (Baumschutz auf Baustellen)
Status:öffentlichAktenzeichen:800
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD- und CDU-Fraktion
Verfasser:1. Buchta, Dr. Kersten
2. Hippe
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
14.01.2015 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung Empfehlung
19.02.2015 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
10.03.2015 
39. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.03.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 05.01.2015
2. Anlage
3. BE UmTief vom 19.02.2015
4. BE Stapl vom 10.03.2015
5. Beschluss vom 18.03.2015
6. Vorlage zur Kennntnisnahme vom 28.03.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zukunft verstärkt den Baumschutz auf Baustellen zu sichern. Hierfür soll die Einhaltung der Maßgaben der jeweils erteilten Baugenehmigung so oft kontrolliert werden, dass Schäden an den zu schützenden Bäumen vermieden werden.

 

Begründung:

 

Immer wieder kommt es zu Schäden an Bäumen auf Baustellen, die gemäß den Maßgaben der jeweiligen Baugenehmigung zu schützen waren.

 

Um dies in Zukunft zu verhindern, sollte das Umwelt- und Naturschutzamt im Besonderen die Einhaltung der Vorgaben des Merkblattes zum Baumschutz auf Baustellen kontrollieren. Hierfür hat das Umwelt- und Naturschutzamt das Merkblatt "Baumschutz auf Baustellen" der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz herausgegeben.

 

Eine Baugenehmigung wird gem. §71 BauO Bln i.V.m. §§64, 65 BauO Bln erteilt. Auf Grundlage dieser Vorschriften ist die Baumschutzverordnung einzuhalten.

Die zuständigen Abteilungen des Bezirksamtes, insbesondere unter Einbeziehung des Fachbereichs Stadtplanung müssen kooperieren.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 05. Januar 2015

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

BuchtaDr. Kersten

 

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Der Antrag wurde am 19.02.2015 in der 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

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Der Antrag wurde am 10.03.2015 in der 39. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Die CDU-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 36. Sitzung am 18.03.2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zukunft verstärkt den Baumschutz auf Baustellen zu sichern. Hierfür soll die Einhaltung der Maßgaben der jeweils erteilten Baugenehmigung so oft kontrolliert werden, dass Schäden an den zu schützenden Bäumen vermieden werden.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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