Drucksache - 1156/IV (neu)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, mindestens einmal pro Kalenderjahr die in bezirklicher Verantwortung stehenden Unterkünfte für wohnungslose Menschen auf die Einhaltung der durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales festgelegten Standards durch fachlich qualifiziertes Personal hin zu überprüfen.
Über die Ergebnisse dieser Prüfungen ist dem Sozialausschuss der BVV unaufgefordert zu berichten.
Begründung:
Mündlich.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 01.12.2014
Für die Fraktion GRÜNE Für die Piraten-Fraktion
Köhne Selicko Lüders
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Der Antrag wurde am 08.01.2015 in der 26. Sitzung des Sozialausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, mindestens einmal pro Kalenderjahr die im Bezirk befindlichen Unterkünfte für wohnungslose Menschen auf die Einhaltung der durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales festgelegten Standards durch fachlich qualifiziertes Personal hin zu überprüfen. Dabei soll besonders beachtet werden, ob die vertraglichen Leistungen zur Beratung durch Fachpersonal jederzeit und in vollem Umfang gewährleistet sind.
Über die Ergebnisse dieser Prüfungen ist dem Sozialausschuss der BVV nach der Überprüfung zu berichten.“
Die SPD-Fraktion ist dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Wirrwitz Stellv. Ausschussvorsitzende
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Die BVV hat in ihrer 35. Sitzung am 18.02.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, mindestens einmal pro Kalenderjahr die im Bezirk befindlichen Unterkünfte für wohnungslose Menschen auf die Einhaltung der durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales festgelegten Standards durch fachlich qualifiziertes Personal hin zu überprüfen. Dabei soll besonders beachtet werden, ob die vertraglichen Leistungen zur Beratung durch Fachpersonal jederzeit und in vollem Umfang gewährleistet sind.
Über die Ergebnisse dieser Prüfungen ist dem Sozialausschuss der BVV nach der Überprüfung zu berichten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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