Drucksache - 1156/IV (neu)  

 
 
Betreff: Unterkünfte für wohnungslose Menschen überprüfen
Status:öffentlichAktenzeichen:775
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-Fraktion 
Verfasser:1. Köhne, Selicko
2. Lüders, Buchta
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
10.12.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Sozialausschuss Empfehlung
08.01.2015 
26. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.02.2015 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 01.12.2014
2. Beitritt Piraten vom 09.12.2014
3. BE Soz vom 08.01.2015
4. Beschluss vom 18.02.2015
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.05.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mindestens einmal pro Kalenderjahr die in bezirklicher Verantwortung stehenden Unterkünfte für wohnungslose Menschen auf die Einhaltung der durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales festgelegten Standards durch fachlich qualifiziertes Personal hin zu überprüfen.

 

Über die Ergebnisse dieser Prüfungen ist dem Sozialausschuss der BVV unaufgefordert zu berichten.

 

Begründung:

 

Mündlich.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 01.12.2014

 

 

Für die Fraktion GRÜNE    Für die Piraten-Fraktion

 

 

Köhne  Selicko     Lüders

 

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Der Antrag wurde am 08.01.2015 in der 26. Sitzung des Sozialausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mindestens einmal pro Kalenderjahr die im Bezirk befindlichen Unterkünfte für wohnungslose Menschen auf die Einhaltung der durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales festgelegten Standards durch fachlich qualifiziertes Personal hin zu überprüfen. Dabei soll besonders beachtet werden, ob die vertraglichen Leistungen zur Beratung durch Fachpersonal jederzeit und in vollem Umfang gewährleistet sind.

 

Über die Ergebnisse dieser Prüfungen ist dem Sozialausschuss der BVV nach der Überprüfung zu berichten.“

 

Die SPD-Fraktion ist dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Wirrwitz

Stellv. Ausschussvorsitzende

 

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Die BVV hat in ihrer 35. Sitzung am 18.02.2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mindestens einmal pro Kalenderjahr die im Bezirk befindlichen Unterkünfte für wohnungslose Menschen auf die Einhaltung der durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales festgelegten Standards durch fachlich qualifiziertes Personal hin zu überprüfen. Dabei soll besonders beachtet werden, ob die vertraglichen Leistungen zur Beratung durch Fachpersonal jederzeit und in vollem Umfang gewährleistet sind.

 

Über die Ergebnisse dieser Prüfungen ist dem Sozialausschuss der BVV nach der Überprüfung zu berichten.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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