Drucksache - 1149/IV (neu)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Verkehrsgutachten, das zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Lichterfelde-Süd erforderlich ist, selbst zu beauftragen und dabei sicherzustellen, dass der Investor die Kosten der Beauftragung erstattet, ein Mitsprache- und Auswahlrecht darf ihm nicht eingeräumt sein. Prämisse des Gutachtens muss eine „normale Siedlung“ sein, Autoarmut oder Autofreiheit darf nicht zugrunde gelegt werden.
Begründung:
Es muss eine unparteiische, objektive Begutachtung sichergestellt werden, die nicht von Sonderfällen der Bebauung ausgeht.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 2. Dezember 2014
Für die Fraktion der CDU Für die Piraten-Fraktion
H i p p e R o l l e Lüders
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In der 37. Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 06.01.2015 ist die SPD-Fraktion dem Antrag beigetreten.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Der Antrag wurde am 10.02.2015 in der 38. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Verkehrsgutachten, das zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Lichterfelde-Süd erforderlich ist, selbst zu beauftragen und dabei sicherzustellen, dass der Investor die Kosten der Beauftragung erstattet, ein Mitsprache- und Auswahlrecht darf ihm nicht eingeräumt sein.
Begründung:
Prämisse des Gutachtens muss eine „normale Siedlung“ sein, Autoarmut oder Autofreiheit darf nicht zugrunde gelegt werden. Es muss eine unparteiische, objektive Begutachtung sichergestellt werden, die nicht von Sonderfällen der Bebauung ausgeht.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Stadtplanungsausschusses wurde am 05.03.2015 in der 46. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 36. Sitzung am 18.03.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Verkehrsgutachten, das zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Lichterfelde-Süd erforderlich ist, selbst zu beauftragen und dabei sicherzustellen, dass der Investor die Kosten der Beauftragung erstattet, ein Mitsprache- und Auswahlrecht darf ihm nicht eingeräumt sein.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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