Drucksache - 1056/IV (neu)  

 
 
Betreff: Unterkünfte für Flüchtlinge suchen
Status:öffentlichAktenzeichen:850
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD- und Piraten-Fraktion
Verfasser:1. Buchta, Kromm
2. Lüders
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.10.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Integrationsausschuss Empfehlung
22.10.2014 
20. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses vertagt   
19.11.2014 
21. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Bauen und Immobilienverwaltung Empfehlung
22.01.2015 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung erledigt   
Ausschuss für Wirtschaft, Personal und Europa Empfehlung
26.02.2015 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Personal und Europa im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.03.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin vertagt   
22.04.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 06.10.2014
2. Beitritt Piraten vom 14.10.2014
3. BE Integ vom 19.11.2014
4. Ergebnis BauImmo vom 22.01.2015
5. Ergebnis ÄR vom 11.02.2015
6. BE Wi Pers vom 26.02.2015
7. Beschluss vom 22.04.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Grundlage der Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Bezirksverordneten Tonka Wojahn vom 27.02.2014 (Sch.A. 131/IV) zu prüfen, welche Immobilien im Bezirk, die sich derzeit im Bestand des Liegenschaftsfonds des Landes Berlin befinden, zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind.

 

Nach erfolgter Prüfung wird das Bezirksamt weiter ersucht, gemeinsam mit dem Liegenschaftsfonds, geeignete Immobilien zeitweise zur Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen.

 

Begründung:

 

Die oben genannte schriftliche Anfrage hat ergeben, dass sich mindestens 49 leerstehende Immobilien im Bezirk befinden, die derzeit im Bestand des Liegenschaftsfonds geführt werden.

 

Aufgrund des Königsteiner Schlüssels ist das Land Berlin verpflichtet ca. 5,1 % der Asylsuchenden und Flüchtlinge aufzunehmen. Diese sind dann durch das gleiche Verfahren auf die Bezirke zu verteilen. Bereits jetzt ist abzusehen, dass der Bezirk mindestens 1.500 Asylbewerber und Flüchtlinge aufnehmen müsste, um diese Quote annähernd zu erreichen. Derzeit sind wir von dieser Zielvorgabe mehr als deutlich entfernt.

 

Die zeitlich begrenzte Rückübertragung einiger Immobilien aus dem Liegenschaftsfonds an den Bezirk, mit dem Ziel dort Asylbewerber/innen und Flüchtlinge unterzubringen, könnte den derzeit unhaltbaren Zustand abmildern. Zeitweise müssen in Berlin die Aufnahmestellen bereits jetzt zeitweise geschlossen werden, da die Unterbringungsmöglichkeiten vorübergehend erschöpft sind. Für ankommende Asylsuchende und Flüchtlinge müssen schnelle Lösungen zur Unterbringung gefunden werden, um deren Leid nicht noch zu vergrößern. Mit der Umsetzung des Antrages kann ein Beitrag hierzu geleistet werden.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06. Oktober 2014

 

 

Für die SPD-Fraktion                                                                      Für die Piraten-Fraktion

 

 

Buchta                            Kromm                                                                      Lüders

 

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Der Antrag wurde am 19.11.2014 in der 21. Sitzung des Integrationsausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Grundlage der Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Bezirksverordneten Tonka Wojahn vom 27.02.2014 (Sch.A.131/IV) zu prüfen, welche Immobilien im Bezirk, die sich derzeit im Bestand des Liegenschaftsfonds des Landes Berlin befinden, zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind.

Aus Sicht des Bezirksamtes geeignete Immobilien sollen dann dem LaGeSo als Standorte für Unterkünfte vorgeschlagen werden.

 

Begründung:

 

Die oben genannte schriftliche Anfrage hat ergeben, dass sich mindestens 49 leerstehende Immobilien im Bezirk befinden, die derzeit im Bestand des Liegenschaftsfonds geführt werden. Aufgrund des Königsteier Schlüssels ist das Land Berlin verpflichtet ca. 5,1 % der Asylsuchenden und Flüchtlinge aufzunehmen. Diese sind dann durch das gleiche Verfahren auf die Bezirke zu verteilen. Bereits jetzt ist abzusehen, dass der Bezirk mindestens 1500 Asylbewerber und Flüchtlinge aufnehmen müsste, um diese Quote annähernd zu erreichen.

Das Land hat nunmehr den Ostpreußendamm und den Osteweg für Containerunterkünfte vorgesehen. Aus Sicht des Bezirkes kann die Konzentration der Flüchtlingsunterkünfte in Lichterfelde nur mit Sorge betrachtet werden, da hierdurch eine erfolgreiche Integration erschwert wird.

Ferner würde der Bezirk hierdurch der Aufforderung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vom 8.November 2012 nachkommen, sich aktiv an der Standortsuche zu beteiligen (Konzept zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlinge in Berlin der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vom 8. November 2012 – Abschnitt II.5.b letzter Absatz).

Eine weitere Überraschung für den Bezirk, wie die Benennung des Ostewegs als Standort kann durch diese Maßnahme verhindert werden.“

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 3 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Dr. Lehmann-Brauns

Amtierende Ausschussvorsitzende

 

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Der Antrag in der geänderten Fassung des Integrationsausschusses wurde am 22.01.2015 in der 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung mit folgendem Ergebnis beraten:

 

Der Ausschuss erklärt sich für nicht zuständig, da keine Immobilien aus dem Fachvermögen des Bezirks betroffen sind. Der Ältestenrat wird gebeten, den Antrag in den Ausschuss für Wirtschaft, Personal und Europa zu überweisen.

 

 

Matz

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

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In der 72. Sitzung des Ältestenrats am 11.02.2015 wurde der Wunsch des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung beraten. Die Fraktionen kamen überein, der Bitte des Ausschusses zu entsprechen und den Antrag zusätzlich in den nunmehr federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Personal und Europa zu überweisen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

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Der Antrag in der geänderten Fassung des Integrationsausschusses wurde am 26.02.2015 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Personal und Europa beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Walther

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 37. Sitzung am 22.04.2015 beschlossen:

 

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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