Drucksache - 1056/IV (neu)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Grundlage der Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Bezirksverordneten Tonka Wojahn vom 27.02.2014 (Sch.A. 131/IV) zu prüfen, welche Immobilien im Bezirk, die sich derzeit im Bestand des Liegenschaftsfonds des Landes Berlin befinden, zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind.
Nach erfolgter Prüfung wird das Bezirksamt weiter ersucht, gemeinsam mit dem Liegenschaftsfonds, geeignete Immobilien zeitweise zur Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen.
Begründung:
Die oben genannte schriftliche Anfrage hat ergeben, dass sich mindestens 49 leerstehende Immobilien im Bezirk befinden, die derzeit im Bestand des Liegenschaftsfonds geführt werden.
Aufgrund des Königsteiner Schlüssels ist das Land Berlin verpflichtet ca. 5,1 % der Asylsuchenden und Flüchtlinge aufzunehmen. Diese sind dann durch das gleiche Verfahren auf die Bezirke zu verteilen. Bereits jetzt ist abzusehen, dass der Bezirk mindestens 1.500 Asylbewerber und Flüchtlinge aufnehmen müsste, um diese Quote annähernd zu erreichen. Derzeit sind wir von dieser Zielvorgabe mehr als deutlich entfernt.
Die zeitlich begrenzte Rückübertragung einiger Immobilien aus dem Liegenschaftsfonds an den Bezirk, mit dem Ziel dort Asylbewerber/innen und Flüchtlinge unterzubringen, könnte den derzeit unhaltbaren Zustand abmildern. Zeitweise müssen in Berlin die Aufnahmestellen bereits jetzt zeitweise geschlossen werden, da die Unterbringungsmöglichkeiten vorübergehend erschöpft sind. Für ankommende Asylsuchende und Flüchtlinge müssen schnelle Lösungen zur Unterbringung gefunden werden, um deren Leid nicht noch zu vergrößern. Mit der Umsetzung des Antrages kann ein Beitrag hierzu geleistet werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06. Oktober 2014
Für die SPD-Fraktion Für die Piraten-Fraktion
Buchta Kromm Lüders
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Der Antrag wurde am 19.11.2014 in der 21. Sitzung des Integrationsausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Grundlage der Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Bezirksverordneten Tonka Wojahn vom 27.02.2014 (Sch.A.131/IV) zu prüfen, welche Immobilien im Bezirk, die sich derzeit im Bestand des Liegenschaftsfonds des Landes Berlin befinden, zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind. Aus Sicht des Bezirksamtes geeignete Immobilien sollen dann dem LaGeSo als Standorte für Unterkünfte vorgeschlagen werden.
Begründung:
Die oben genannte schriftliche Anfrage hat ergeben, dass sich mindestens 49 leerstehende Immobilien im Bezirk befinden, die derzeit im Bestand des Liegenschaftsfonds geführt werden. Aufgrund des Königsteier Schlüssels ist das Land Berlin verpflichtet ca. 5,1 % der Asylsuchenden und Flüchtlinge aufzunehmen. Diese sind dann durch das gleiche Verfahren auf die Bezirke zu verteilen. Bereits jetzt ist abzusehen, dass der Bezirk mindestens 1500 Asylbewerber und Flüchtlinge aufnehmen müsste, um diese Quote annähernd zu erreichen. Das Land hat nunmehr den Ostpreußendamm und den Osteweg für Containerunterkünfte vorgesehen. Aus Sicht des Bezirkes kann die Konzentration der Flüchtlingsunterkünfte in Lichterfelde nur mit Sorge betrachtet werden, da hierdurch eine erfolgreiche Integration erschwert wird. Ferner würde der Bezirk hierdurch der Aufforderung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vom 8.November 2012 nachkommen, sich aktiv an der Standortsuche zu beteiligen (Konzept zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlinge in Berlin der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vom 8. November 2012 – Abschnitt II.5.b letzter Absatz). Eine weitere Überraschung für den Bezirk, wie die Benennung des Ostewegs als Standort kann durch diese Maßnahme verhindert werden.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 3 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Dr. Lehmann-Brauns Amtierende Ausschussvorsitzende
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Integrationsausschusses wurde am 22.01.2015 in der 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss erklärt sich für nicht zuständig, da keine Immobilien aus dem Fachvermögen des Bezirks betroffen sind. Der Ältestenrat wird gebeten, den Antrag in den Ausschuss für Wirtschaft, Personal und Europa zu überweisen.
Matz Stellv. Ausschussvorsitzender
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In der 72. Sitzung des Ältestenrats am 11.02.2015 wurde der Wunsch des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung beraten. Die Fraktionen kamen überein, der Bitte des Ausschusses zu entsprechen und den Antrag zusätzlich in den nunmehr federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Personal und Europa zu überweisen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Integrationsausschusses wurde am 26.02.2015 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Personal und Europa beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Walther Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 37. Sitzung am 22.04.2015 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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