Drucksache - 1047/IV  

 
 
Betreff: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2013
Status:öffentlichAktenzeichen:695
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.10.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
30.10.2014 
42. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
12.11.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 30.09.2014
2. Anlage
3. BE HH vom 30.10.2014
4. Beschluss vom 12.11.2014

1

1.

Gegenstand der Vorlage:

Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2013

2.

Berichterstatter:

Bezirksbürgermeister Kopp

3.

Beschlussentwurf:

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 377.055,80 EUR.

4.

Begründung:

Im Laufe des Haushaltsjahres 2013 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Bereitstellung von Verfügungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Die außerplanmäßigen Ausgaben wurden gem. § 37 Abs. 3 LHO durch Einsparungen bei anderen Ausgaben ausgeglichen und führten nicht zu einer nachträglichen Zuweisungserhöhung im Wege der Basiskorrektur.

Außerplanmäßige Ausgaben sind nach § 37 Abs. 1 LHO nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig und bedürfen der nachträglichen Genehmigung des Abgeordnetenhauses (§ 37 Abs. 4 LHO) sowie der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs. 7 LHO).

Überplanmäßige Ausgaben sowie über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen mussten nicht zugelassen werden.

Die Übersicht über die zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. 

 

5.

Rechtsgrundlage:

§ 37 Abs. 7 LHO

6.

Auswirkungen auf den Haushaltsplan:

 

a)

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2013.

 

b)

Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine

Kopp
Bezirksbürgermeister

 

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Die Vorlage wurde am 30.10.2014 in der 42. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 32. Sitzung am 12.11.2014 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 377.055,80 EUR.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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