1. | Gegenstand der Vorlage: | Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2013 |
2. | Berichterstatter: | Bezirksbürgermeister Kopp |
3. | Beschlussentwurf: | Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 377.055,80 EUR. |
4. | Begründung: Im Laufe des Haushaltsjahres 2013 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Bereitstellung von Verfügungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Die außerplanmäßigen Ausgaben wurden gem. § 37 Abs. 3 LHO durch Einsparungen bei anderen Ausgaben ausgeglichen und führten nicht zu einer nachträglichen Zuweisungserhöhung im Wege der Basiskorrektur. Außerplanmäßige Ausgaben sind nach § 37 Abs. 1 LHO nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig und bedürfen der nachträglichen Genehmigung des Abgeordnetenhauses (§ 37 Abs. 4 LHO) sowie der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs. 7 LHO). Überplanmäßige Ausgaben sowie über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen mussten nicht zugelassen werden. Die Übersicht über die zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. |
5. | Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 7 LHO |
6. | Auswirkungen auf den Haushaltsplan: |
| a) | Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2013. |
| b) | Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine |
Kopp Bezirksbürgermeister |
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Die Vorlage wurde am 30.10.2014 in der 42. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Buchta
Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 32. Sitzung am 12.11.2014 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 377.055,80 EUR.
Rögner-Francke
Bezirksverordnetenvorsteher