Drucksache - 1043/IV  

 
 
Betreff: Stand Erarbeitung Verkehrskonzept mit Umlandgemeinden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Ziffels 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsanfrage vom 15.09.2014
2. Schriftliche Beantwortung vom 28.10.2014

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der Bearbeitungsstand zum beschlossenen Verkehrskonzept mit den Umlandgemeinden Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow (Beschluss Nr. 1079)?

 

  1. Tagt die dazu gebildete Arbeitsgruppe noch regelmäßig? Wenn ja, in welchen Abständen?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bzw. den an der Arbeitsgruppe Beteiligten bekannt, dass das Postverteilzentrum in der Forckenbeckstraße (Wilmersdorf) geschlossen wird und die dortigen logistischen Dienstleistungen in das Güterverteilzentrum Stahnsdorf verlagert werden und dann hinsichtlich des Verkehrsaufkommens vor allem an der Kreuzung Teltower Damm/Berliner Straße in Zehlendorf mit einer verstärkten Anzahl an Sprinter-LKWs zu rechnen ist?

 

  1. Welchen Standpunkt vertritt das Bezirksamt zu diesem veränderten Verkehrsaufkommen bzw. welche Maßnahmen sind gegebenenfalls geplant, um dem Rechnung zu tragen?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 15. September 2014

 

 

 

Rainer Ziffels

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

die im Betreff genannte Kleine Anfrage Nr. 1043/IV beantworte ich wie folgt:

  1. Wie ist der Bearbeitungsstand zum beschlossenen Verkehrskonzept mit den Umlandgemeinden Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow (Beschluss Nr. 1079)?

Der Bearbeitungsstand eines beschlossenen Verkehrskonzepts mit den Umlandgemeinden ist im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf nicht bekannt. Es hat nach Aussage des Landesbetriebes Straßenwesen im Land Brandenburg keine Arbeitsgruppe zu dieser Thematik im Sinne des Beschluss B Nr.: 1079 gegeben. Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der L 40neu ist ohne Beteiligung der Nachbargemeinde, d.h. des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf, durchgeführt worden. Das Land Berlin ist ebenfalls nicht beteiligt. Die Baumaßnahme wird als ausschließlich Brandenburger Belang angesehen.

Der Ausbau der L 40neu ist nahezu abgeschlossen, so dass eine vierstreifige Straßenverbindung zwischen Potsdam und Schönefeld besteht.

  1. Tagt die dazu gebildete Arbeitsgruppe noch regelmäßig? Wenn ja, in welchen Abständen?

Siehe Antwort zu 1.

 

  1. Ist dem Bezirksamt bzw. den an der Arbeitsgruppe Beteiligten bekannt, dass das Postverteilzentrum in der Forckenbeckstraße (Wilmersdorf) geschlossen wird und die dortigen logistischen Dienstleistungen in das Güterverteilzentrum Stahnsdorf verlagert werden und dann hinsichtlich des Verkehrsaufkommens vor allem an der Kreuzung Teltower Damm / Berliner Straße in Zehlendorf mit einer verstärkten Anzahl an Sprinter-LKWs zu rechnen ist?

Für den Ausbau des bestehenden Gewerbegebiets an der Ruhlsdorfer Straße hat die Gemeinde Stahnsdorf einen Bebauungsplan festgesetzt. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf ist im Verfahren beteiligt worden. Zum Zeitpunkt der Offenlegung im Jahr 2010 konnte von einer Verlagerung der Postdienstleistungen von Wilmersdorf nach Stahnsdorf nicht ausgegangen werden. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat daher in seiner Stellungnahme dem Vorhaben zugestimmt.

Die im B-Plan festgesetzte Fläche hat eine Größe von 56 000 m². Auf dieser Fläche befinden sich die Gebäude in denen die interne Verteilung der Postsendungen durchgeführt wird sowie ein Versickerungsbecken, so dass nur ein Teil der Fläche für Verkehrszwecke nutzbar ist. Das bestehende Verteilzentrum in Wilmersdorf hat als Vergleichswert eine Fläche von ca. 32 000 m².

Nach aktueller Aussage des Stadtplanungsamtes der Gemeinde Stahnsdorf ist die künftige Aufgabenverlagerung dorthin nicht bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass vom Standort Stahnsdorf nicht ausschließlich Berlin bedient wird, sondern auch Kunden im Land Brandenburg. Es kann daher von einer Umverteilung der Verkehrsströme ausgegangen werden, so dass eine einseitige Belastung durch Verteilfahrzeuge der Post nicht zwangsläufig erwartet wird.

Der Landesbetrieb Straßenwesen im Land Brandenburg unterstützt diese Auffassung durch den Hinweis des geplanten Ausbaus der L 77neu, der durch eine vollkommen neue Trassenführung im Zuge des Grünen Weges eine unmittelbare verbesserte Anbindung des Techno-Parks-Stahnsdorf und damit auch des Postverteilzentrums über dessen Westseite. Dadurch wird auch die Erreichbarkeit der L 40neu deutlich verbessert.

Das Planfeststellungsverfahren für die L77neu ist ebenfalls ohne Beteiligung der Nachbarn durchgeführt worden. Aufgrund von Klagen liegt der Planfeststellungsbeschluss noch nicht vor.

Der Landesbetrieb Straßenwesen im Land Brandenburg empfiehlt dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf wegen seiner erwarteten Betroffenheit durch Neuverkehre an der Kreuzung Teltower Damm / Berliner Straße in Zehlendorf die Bedenken schriftlich darzustellen.

 

  1. Welchen Standpunkt vertritt das Bezirksamt zu diesem veränderten Verkehrsaufkommen, bzw. welche Maßnahmen sind gegebenenfalls geplant, um dem Rechnung zu tragen?

Die Bedenken werden dem Landesbetrieb Straßenwesen im Land Brandenburg schriftlich zur Kenntnis gegeben. Nach Aussagen des Landesbetriebes sollen Zählungen erfolgen.

Aufgrund der Lage des Postverteilzentrums südlich des Teltowkanals und der durch die bestehenden drei Brücken werden die möglichen Belastungen für die vom Durchfahrverkehr betroffenen Brandenburger Gemeinden höher eingeschätzt als für Berlin. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat sich wegen der aus dem Güterverkehrszentrum Großbeeren erwarteten Verkehre für einen Verzicht auf Ausbau der Knesebeckbrücke ausgesprochen. Diese Position hat weiterhin Bestand, zumal die Stadt Teltow im Zuge der kommunalen Verkehrsplanung die Anregungen durch das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hinsichtlich einer geringfügigen Verlagerung des sog. Spangensystems (Umfahrung Altstadtkern) nicht berücksichtigt hat. Die schon vor der Fusion von den Bezirksämtern Steglitz und Zehlendorf geforderte direkte Anbindung des Dahlemer Weges über die wieder aufzubauende Fritz-Schweizer-Brücke in den 90er Jahren hätte zu einer deutlichen Entlastung der Knesebeckbrücke und des Teltower Dammes beigetragen. Diese Möglichkeit ist durch die in Teltow realisierte Trassierung der Ostspange im wahrsten Sinne des Wortes verbaut. Darüber hinaus würde eine Verbindungsstraße zwischen der in östlicher Richtung verlängerten Ostspange und der wieder aufzubauenden Fritz-Schweizer-Brücke durch ein Landschaftsschutzgebiet führen, so dass auf Teltower Seite auch aus naturschutzrechtlichen Gründen ein Straßenneubau nicht mehr umsetzungsfähig wäre.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Norbert Schmidt
Bezirksstadtrat

 
 

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