Drucksache - 0982/IV  

 
 
Betreff: Trockene Springbrunnen im Bezirk?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Semler 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.06.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsanfrage vom 16.06.2014
2. Schriftliche Beantwortung vom 08.07.2014

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist es zutreffend, dass die in bezirklicher Zuständigkeit betriebenen Springbrunnen in Steglitz-Zehlendorf noch immer nicht in Betrieb sind?

 

  1. Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die Brunnen in Betrieb genommen werden?

 

  1. Welche sachlichen oder rechtlichen Gründe sind für die Verzögerung der Inbetriebnahmen ursächlich?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 16. Juni 2014

 

 

 

Volker Semler

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die oben genannte kleine Anfrage wäre in der BVV am 18.06.2014 von mir wie folgt beantwortet worden:

 

  1. Ist es zutreffend, dass die in bezirklicher Zuständigkeit betriebenen Springbrunnen in Steglitz-Zehlendorf noch immer nicht in Betrieb sind?

 

JA!

 

  1. Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die Brunnen in Betrieb genommen werden?

 

Nach dem Vertrag mit dem Sponsor sollten die Brunnen Mexikoplatz und Hermann-Ehlers-Platz Anfang April und die restlichen 8 Brunnen Ende April in Betrieb gehen.

Das Bezirksamt hat den Sponsor jedoch in diesem Jahr bitten müssen, die Brunnen vorerst NICHT einzuschalten.

 

  1. Welche sachlichen oder rechtlichen Gründe sind für die Verzögerung der Inbetriebnahmen ursächlich?

 

Die Gründe, weshalb in diesem Jahr bisher noch keine der zehn Zierbrunnenanlagen im Bezirk angeschaltet werden konnte, habe ich Ihnen gerade mit meiner Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 0139/IV zukommen lassen. Darin habe ich aufgeführt:

 

„ … Das Problem ist, dass die vertraglich vereinbarten Kosten, die der Sponsor übernehmen muss, im Laufe der letzten Jahre bereits erreicht wurden, so dass der Sponsor jetzt auf die ebenfalls vertraglich vereinbarte Option eines zusätzlichen Werbeträgers im Straßenland besteht.

 

Da aber die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt plant, die im Land Berlin bestehenden Werbeverträge neu zu ordnen, hat sie alle Bezirke aufgefordert, im gemeinsamen Interesse Berlins zurzeit keine neuen Werbeanlagen im Straßenland zuzulassen.

Bis eine Klärung über die Fortführung des Brunnenvertrages herbeigeführt werden konnte, sind dem Bezirksamt die Hände gebunden. Das Bezirksamt arbeitet aber an einer Lösung des Problems.“

 

Das Problem liegt nach Meinung des Bezirksamtes also in der Anweisung der Senatsverwaltung, derzeit keine weiteren Werbeanlagen im Straßenland zuzulassen.

 

Der Sponsor hat in den vergangenen Jahren seine vertraglichen Leistungen voll erfüllt. Die Abrechnung der tatsächlich aufgewendeten Kosten (Wasser, Strom, Wartung) ist aber immer erst möglich, wenn dem Sponsor die letzte Rechnung von Vattenfall oder den BWB vorliegt, also erst ab Mitte des folgenden Jahres. Nach der Kostenbilanz für das Jahr 2012 im Herbst 2013 wurde deutlich, dass Handlungsbedarf besteht, weil die tatsächlichen Kosten die vertraglich festgelegten Kosten überschritten.

 

Zu diesem Zeitpunkt wurde mit dem Sponsor nach einer Lösung des Problems gesucht. Die vertraglich vorgesehene Lösung besteht in der Zulassung eines weiteren Werbeträgers des Sponsors im Straßenland als Kompensation für seine höheren Aufwendungen.

 

Als der Sponsor seine Standortvorschläge für eine zusätzliche Mega-Light-Werbeanlage eingereicht hatte und diese geprüft wurden, kam die Anweisung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dazwischen, im Gesamtinteresse Berlins vorläufig keine derartigen neuen Werbeanlagen zu genehmigen. Auch eine spezielle Nachfrage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit Schilderung der schwierigen Situation für den Bezirk und der Zusicherung, eine neue Werbeanlage auf eine Standzeit von sieben Jahren zu begrenzen, führte nicht zu der Zusage, eine neue Werbeanlage genehmigen zu dürfen.

 

Deshalb muss derzeit nach anderen Lösungen gesucht werden, wie zumindest einige wichtige Brunnenanlagen des Bezirks in diesem Jahr kurzzeitig angeschaltet werden können. Denn z.B. die 100-Jahr-Feier des Stadtparks Steglitz ohne plätschernden Brunnen auf der Hauptallee ist kaum vorstellbar.

 

 

Am Freitag, den 27.06.2014, haben wir damit begonnen, die Springbrunnen im Bezirk wieder in Betrieb zu nehmen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Christa Markl-Vieto

Bezirksstadträtin

 

 
 

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