Ich frage das Bezirksamt:
- Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es konkrete Pläne der Eigentümerin für den „Bierpinsel“ in naher Zukunft gibt, und wenn ja, wie diese aussehen?
- Zu welchen Bedingungen und mit welchen Auflagen ist der Bierpinsel der derzeit Erbbauberechtigten übertragen worden, hat sie diese erfüllt?
- Wenn "Nein": Wann und in welcher Weise hat das Bezirksamt die derzeit Erbbauberechtigte auf die Vertragsverletzung und deren Konsequenzen hingewiesen, und welche sind angedroht worden?
- Ist das Bezirksamt mit mir der Meinung, dass im Interesse der Attraktivität der Schloßstraße eine baldige Sanierung und Wiedernutzung des Bierpinsels erforderlich ist?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.06.2014
Michael Mc Laughlin