Drucksache - 0964/IV (neu)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das neu eingerichtete absolute Halteverbot in der Presselstraße 5 A bis 6 ersatzlos aufzuheben.
Begründung:
Die noch bis vor wenigen Tagen gültige Regelung, ohne Halteverbot, hat sich in Jahrzehnten bewährt. Auch bei der seltenen Belieferung eines Supermarktes ist das Halteverbot nicht notwendig. Der sehr geringe Parkraum in dieser Straße darf im Interesse der Anwohner und der Gewerbetreibenden nicht verkleinert werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. Juni 2014
Für die Fraktion der CDU Für die Piraten-Fraktion
H i p p e W i l h e l m Lüders
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Der Antrag wurde am 02.09.2014 in der 28. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das neu eingerichtete absolute Halteverbot in der Presselstraße 5a bis 6 ersatzlos aufzuheben bzw. weiterhin zeitlich einzuschränken.
Es wird weiterhin ersucht zu prüfen, ob halbseitiges Parken in der Presselstraße auf Höhe der Nr. 5a bis Nr. 6 angeordnet werden kann bzw. alternativ in der Karl-Stieler-Straße eine Ladezone eingerichtet werden kann.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Wilhelm Stellv. Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 30. Sitzung am 17.09.2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das neu eingerichtete absolute Halteverbot in der Presselstraße 5a bis 6 ersatzlos aufzuheben bzw. weiterhin zeitlich einzuschränken.
Es wird weiterhin ersucht zu prüfen, ob halbseitiges Parken in der Presselstraße auf Höhe der Nr. 5a bis Nr. 6 angeordnet werden kann bzw. alternativ in der Karl-Stieler-Straße eine Ladezone eingerichtet werden kann.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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