Drucksache - 0916/IV (neu)  

 
 
Betreff: Weniger Wahlplakate in Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:719
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Köhne, Stahr 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
09.04.2014 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung Empfehlung
22.05.2014 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung vertagt   
19.06.2014 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung vertagt   
18.09.2014 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Empfehlung
30.09.2014 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.10.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung Empfehlung
13.11.2014 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
10.12.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 31.03.2014
2. BE UmTief vom 18.09.2014
3. Ergebnis VerkOrd vom 30.09.2014
4. Entscheidung ÄR vom 08.10.2014
5. Antragsänderung ÄR vom 14.10.2014
6. BE UmTief vom 13.11.2014
7. Beschluss vom 10.12.2014
8. dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.07.2015

Die BVV möge beschließen:

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Parteien ein Übereinkommen zu erarbeiten, das eine Reduktion der Wahlplakate zur Folge hat.

 

Begründung:

 

Bürgerinnen und Bürger fühlen sich von der Plakatflut im Vorfeld von Wahlen immer wieder genervt; teilweise führen falsch gehängte Plakate zu Verkehrsrisiken, und das Ordnungsamt kann diese nicht immer schnell genug ahnden; ganz zu schweigen von der Umweltbelastung, die sowohl durch den Druck als auch durch die Entsorgung der Plakate entsteht. Viele Kommunen haben aus diesen Gründen bereits verschiedenartige Beschränkungen eingeführt.

 

Gesetzliche Grundlage:

Es darf seitens der Verwaltung eine Zahl von Stellflächen zugeteilt werden. Dies muss aber nach dem Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit nach § 5 PartG geschehen. Das bedeutet, dass jede Partei mindestens 5% der bereitstehenden Stellplätze zur Verfügung gestellt bekommt und die größte Partei nicht mehr als das Vier- bis Fünffache an Stellplätzen erhalten, die für die kleinste Partei bereitstehen, darf.(BVerwG, Urteil vom 13.12.1974 - Az.: 7 C 42.72).

mehr Infos:

silke-gebel.de/sites/default/files/wahlplakate_berlin_silke_gebel_.pdf

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 31. März 2014

 

 

Für die Fraktion GRÜNE

 

 

Köhne                            Stahr

 

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Der Antrag wurde am 18.09.2014 in der 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Parteien ein Übereinkommen zu erarbeiten, das eine Reduktion der Wahlplakate zur Folge hat, das Plakatieren an Straßenbäumen bei Wahl- oder Zirkuswerbung nicht mehr zuzulassen und so indirekt zu einer Reduzierung der Plakate beizutragen.“

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung wurde am 30.09.2014 in der 29. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung mit folgendem Ergebnis beraten:

 

Der Ausschuss erklärt sich für nicht zuständig.

 

 

Köhne

Ausschussvorsitzender

 

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In der 63. Sitzung des Ältestenrats vom 08.10.2014 erörterten die Fraktionen das Beratungsergebnis des federführenden Ausschusses für Verkehr und Ordnung, der sich für nicht zuständig erklärt hatte. Die Fraktionen kamen überein, das Beratungsergebnis des bisher mitberatenden Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung vom 18.09.2014 als Beschlussempfehlung für die Bezirksverordnetenversammlung zu werten.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

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In seiner 65. Sitzung vom 14.10.2014 befasste sich der Ältestenrat mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung vom 18.09.2014. Der Vorsitzende des Gremiums hatte in einer Email darauf hingewiesen, dass diese fehlerhaft sei und den korrekten Text beigefügt. Von den Fraktionen wurde dies bestätigt.

 

Die korrekte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung vom 18.09.2014 lautet somit:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das Plakatieren an Straßenbäumen bei Wahl- oder Zirkuswerbung nicht mehr zuzulassen und so indirekt zu einer Reduktion der Plakate beizutragen.“

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

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Der Antrag wurde am 13.11.2014 in der 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das Plakatieren an Straßenbäumen bei Zirkuswerbung nicht mehr zuzulassen und die Parteien darauf hinzuweisen, dass Wahlplakate ebenfalls nicht an Straßenbäumen aufgehängt werden sollten, um so indirekt zu einer Reduzierung der Plakate und Schutz der Bäume beizutragen.“

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 33. Sitzung am 10.12.2014 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das Plakatieren an Straßenbäumen bei Zirkuswerbung nicht mehr zuzulassen und die Parteien darauf hinzuweisen, dass Wahlplakate ebenfalls nicht an Straßenbäumen aufgehängt werden sollten, um so indirekt zu einer Reduzierung der Plakate und Schutz der Bäume beizutragen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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