4. Begründung: Die Bezirke entscheiden gem. § 109 Abs. 3 SchulG über die Gründung, Zusammenlegung, Umwandlung und Aufhebung der von Ihnen verwalteten Schulen. Ihre Entscheidungen bedürfen der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde, die nach Beschlussfassung der BVV eingeholt werden muss. Gemäß § 12 Abs. 2, Nr. 10 BezVG entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über die Einrichtung und Auflösung bezirklicher Einrichtungen. Das Schüleraufkommen im sog. Schweizer Viertel ist über Jahre mit einer stetig steigenden Tendenz gewachsen. Die bis dahin für die Versorgung der Schüler aufkommende Clemens-Brentano-Grundschule kann diesen Schülerzuwachs nicht mehr bewältigen. Durch die Veränderung im Bereich der Schulen mit Förderschwerpunkt wurde am 20.01.2011 mit Einwilligung der Schulkonferenz der Beschluss gefasst, die Paul-Braune-Schule auslaufen zu lassen und aus dem Lehrerbestand und deren Know-how ein Beratungs- und Unterstützungszentrum (BUZ) für den Bezirk aufzubauen. Dieses BUZ wird thematisch mit dem Schulpsychologischen Dienst in der Dessauerstr. untergebracht. Damit wird der Weg frei, um den Standort Drakestr. 80 neu zu entwickeln. Die Attraktivität dieses Standortes hat sich über die Jahre nicht verbessert. Es wurden nur unbedingt notwendige Instandsetzungen veranlasst, weil dieser Standort als Kompensationsgeschäft für die Entwicklung des Osteweges (Kopernikusschule) verkauft werden sollte. Diese Entscheidung ist nunmehr hinfällig, weil der Osteweg für einen Umbau nicht mehr zur Verfügung steht und wieder verkauft werden soll. Mit Datum vom 01.01.2014 befindet sich der Osteweg in der Verantwortung des Liegenschaftsfonds. In den nächsten Jahren muss dieser Standort zu einer funktionierenden 2-zügigen Grundschule ausgebaut werden. Die auf dem Grundstück befindlichen 8 Mobilen Unterrichtsräume (MUR) sind in einem baulich schlechten Zustand, haben keinen 2. baulichen Rettungsweg und sind für die Nutzung als Grundschulklassenräume zu klein. Hierzu ist es erforderlich, im Rahmen der nächsten bezirklichen Investitionsplanung 2015-2019 eine investive Baumaßnahme vorzusehen. Unabhängig von der Finanzierung über die Investitionsplanung hat der Schulträger bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft einen Antrag zur Aufnahme in das Programm zur Schaffung von zusätzlichem Schulraum gestellt, um an den vom Land erstellten kostengünstigen Systembauten zu partizipieren. Gestalterisch ließe sich ein solcher Systembaukörper an die südliche Gebäudewand anfügen. Bis zur Verwirklichung eines entsprechenden Investitionsvorhabens soll der jetzige Altbau energetisch ertüchtigt, baufachlich auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und mit einem neuen Anstrich farblich verschönert werden. Hierzu sind entsprechende Mittel aus dem Schul- und Schulsportanlagensanierungsprogramm 2014 bereitgestellt worden. Eine entsprechende Vorplanungsunterlage (VPU) für die Altbaumaßnahme ist in Vorbereitung, da der erste Bauabschnitt bis zum November 2014 fertiggestellt sein muss. Zur Steigerung der Akzeptanz wird in diesem Jahr die Zugangssituation neu gestaltet. Der bisherige hintere Zugang zur Sporthalle soll künftig als Haupteingang dienen, weil er auch dem Schweizer Viertel zugewandt ist. Entsprechende Veränderungen werden bis zum Schuljahresbeginn 2014/15 durchgeführt. Die Schule wird anfänglich mit zwei 1. Klassen starten und dann zu einer Zweizügigkeit aufwachsen. Mit BA-Beschluss vom 24.10.2013 hat diese Schule einen eigenen Einschulungsbereich zugewiesen bekommen, damit eine Anmeldung für diesen Standort möglich ist. Bis diese Schule selbständig mit einer eigenen Leitung agieren kann, wird sie organisatorisch in Personalunion von der Schulleiterin der Käthe Kruse Grundschule geführt. |