Drucksache - 0885/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, einen Aktions- und Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung zu erstellen und jährlich/alle zwei Jahre der Bezirksverordnetenversammlung zu berichten.
Begründung:
Am 3. Mai 2008 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Deutschland hat als einer der ersten Staaten das Übereinkommen am 30. März 2007 unterzeichnet. Auf Senatsebene wurden behindertenpolitische Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN–Behindertenrechtskonvention bis zum Jahr 2020 entwickelt. Dabei kann der Aktionsplan aus Charlottenburg-Wilmersdorf von 2013 als Vorbild dienen:
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/presse/archiv/20130503.1300.384308.html
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. März 2014
Für die Fraktion GRÜNE
KöhneWojahn
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Der Antrag wurde am 28.08.2014 in der 20. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Personal und Europa beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Walther Ausschussvorsitzender
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