Drucksache - 0884/IV  

 
 
Betreff: Lichtzeichenanlage Machnower Straße Ecke Teltower Damm
Status:öffentlichAktenzeichen:595
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Lücke 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.03.2014 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Empfehlung
01.04.2014 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
09.04.2014 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 10.03.2014
2. BE VerkOrd vom 01.04.2014
3. Beschluss vom 09.04.2014
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 01.09.2015

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen zu prüfen, ob es zur Vermeidung weiterer Todesfälle an der Kreuzung Machnower Straße Ecke Teltower Damm anstelle eines Rechtsabbiegerverbotes, auch für Pkw, nicht wirksamer ist, eine Lichtzeichenanlage ausschließlich für den Fahrradverkehr aus der Machnower Straße zu errichten, die das gleichzeitige parallele Befahren der Kreuzung mit Kraftfahrzeugen ausschließt.

 

Begründung:

 

Zwei Todesfälle.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. März 2014

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

H i p p e                            L ü c k e

 

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Der Antrag wurde am 01.04.2014 in der 24. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, die zuständige Stelle zu bitten zu prüfen, ob es zur Vermeidung weiterer Todesfälle an der Kreuzung Machnower Straße Ecke Teltower Damm anstelle eines Rechtsabbiegerverbotes, auch für Pkw, nicht wirksamer ist, eine Lichtzeichenanlage ausschließlich für den Fahrradverkehr aus der Machnower Straße zu errichten, die das gleichzeitige parallele Befahren der Kreuzung mit Kraftfahrzeugen ausschließt. Dabei soll versucht werden, eine Lösung zu finden, die den Busverkehr nicht einschränkt.“

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Wilhelm

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 27. Sitzung am 09.04.2014 beschlossen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, die zuständige Stelle zu bitten zu prüfen, ob es zur Vermeidung weiterer Todesfälle an der Kreuzung Machnower Straße Ecke Teltower Damm anstelle eines Rechtsabbiegerverbotes, auch für Pkw, nicht wirksamer ist, eine Lichtzeichenanlage ausschließlich für den Fahrradverkehr aus der Machnower Straße zu errichten, die das gleichzeitige parallele Befahren der Kreuzung mit Kraftfahrzeugen ausschließt. Dabei soll versucht werden, eine Lösung zu finden, die den Busverkehr nicht einschränkt.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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