Drucksache - 0869/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei dem gemeinsamen Landesgremium für das Land Berlin im Gesundheitswesen dafür einzusetzen, dass bei der Bedarfsplanung für Berlin als kleinstem Planungsbereich nicht ein Bezirk, sondern ein Bezirksortsteil gilt. Die Sozialraumorientierung muss bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Begründung:
Auch bei uns gibt es Ortsteile, die mit Ärzten überversorgt sind, und andere, die unterversorgt sind.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.03.2014
Für die Piraten-Fraktion
Lüders Boroviczény
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Der Antrag wurde am 02.04.2014 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 12 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Ziffels Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 28. Sitzung am 21.05.2014 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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