Ich frage das Bezirksamt:
- Bei wie vielen Schulen (im Bezirk) hat das Bezirksamt sich gegen das Votum der Schüler- und Elternschaft gestellt und eine andere Entscheidung bezüglich der Belieferung mit Schulessen getroffen, und von wem, wann und wie genau ist dies den Schulen mitgeteilt worden?
- Welche Gründe gab es für den Grundsatz: "Das Schulvotum wird ignoriert, wenn es zu stark vom Votum der neutralen Bezirksjury abweicht.“?
- Welche Möglichkeiten haben Schule und Elternschaft, um eine Kündigung und Neuvergabe der Catering-Verträge nach ihren Vorstellungen zu erreichen, und wie bald ist das möglich? (Bitte Fristen und Formalia beantworten).
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11.01.2014
Georg Boroviczény