Drucksache - 0813/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, ggf. sich auch an die zuständigen Stellen zu wenden, um anzuordnen / zu erreichen, dass Durchfahrtsbeschränkungen auf Straßen (Zeichen 264 StVO), die mit 2m angegeben sind, fürderhin auf mindestens 2,20 m ausgedehnt werden, soweit nicht zwingende Gründe entgegenstehen.
Begründung:
Eine erhebliche Anzahl der PKW sind heutzutage über Außenspiegel breiter als 2m. Es ist aber meist nicht Sinn der beschränkenden Anordnungen, diese PKW von der Durchfahrt auszunehmen, deren Fahrer sodann eine Ordnungswidrigkeit verwirken würden, ohne dass dies gerechtfertigt ist.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06. Januar 2014
Für die Fraktion der CDU
H i p p eF i s c h e r
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Der Antrag wurde am 01.04.2014 in der 24. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich auch an die zuständigen Stellen zu wenden, um zu erreichen, dass Durchfahrtsbeschränkungen auf Straßen (Zeichen 264 StVO), die mit 2m angegeben sind, fürderhin auf mindestens 2,20 m ausgedehnt werden, soweit nicht zwingende Gründe entgegenstehen, sowie die erforderliche Durchfahrtsbreite vorhanden ist.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Wilhelm Stellv. Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 27. Sitzung am 09.04.2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich auch an die zuständigen Stellen zu wenden, um zu erreichen, dass Durchfahrtsbeschränkungen auf Straßen (Zeichen 264 StVO), die mit 2m angegeben sind, fürderhin auf mindestens 2,20 m ausgedehnt werden, soweit nicht zwingende Gründe entgegenstehen, sowie die erforderliche Durchfahrtsbreite vorhanden ist.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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