Drucksache - 0783/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei Vergabe von Baumaßnahmen in Zukunft verbindliche Vertragsstrafen zu vereinbaren, die bei Zeitverzug greifen. Für vorfristig fertiggestellte Maßnahmen soll die Einführung einer Bonusregelung geprüft werden.
Begründung:
Auch in Steglitz-Zehlendorf werden viele Baumaßnahmen der öffentlichen Hand verspätet fertiggestellt. Dies liegt teilweise an den ausführenden Firmen, die vorab ihre Kapazität falsch einschätzen oder in der Zwischenzeit lukrativere Aufträge annehmen und diese dann mit Priorität bedienen.
Durch Vertragsstrafen und Bonusregelungen werden die Baufirmen zu mehr Disziplin angehalten und motiviert, die bezirklichen Baustellen bevorzugt zu behandeln.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 2. Dezember 2013
Für die Fraktion der CDU
H i p p e E c k e l
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Der Antrag wurde am 27.02.2014 in der 17. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob bei Vergabe von Baumaßnahmen in Zukunft verbindliche Vertragsstrafen vereinbart werden können, die bei Zeitverzug greifen. Für vorfristig fertiggestellte Maßnahmen soll die Einführung einer Bonusregelung geprüft werden.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Sitter-Pozin Ausschussvorsitzende
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Die BVV hat in ihrer 26. Sitzung am 19.03.2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob bei Vergabe von Baumaßnahmen in Zukunft verbindliche Vertragsstrafen vereinbart werden können, die bei Zeitverzug greifen. Für vorfristig fertiggestellte Maßnahmen soll die Einführung einer Bonusregelung geprüft werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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