Drucksache - 0769/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für Steglitz-Zehlendorf unter Hinzuziehung der Spielplatzkommission ein „Spielplatz-Konzept“ zu erarbeiten, aus dem Bauherren die Kriterien einer altersgemäßen Spielplatzgestaltung entnehmen können;
- Bauherren sind bei der Errichtung von Spielplätzen für Kinder gem. § 8 Abs. 2 und 3 BauO Berlin zu beraten;
- Bauherren sind zu ermutigen, aus gesellschaftlicher Verantwortung entsprechende Spiel- und Bewegungsflächen für Kinder zu schaffen und zu erhalten.
Begründung:
Nach der Bauordnung Berlin (BauO Berlin) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen ein Spielplatz für Kinder anzulegen und instand zu halten.
Die Ausgestaltung der Spielplätze ist oft dürftig und hängt stark vom Investor ab. Eine Spielplatzsatzung ist ein geeignetes Hilfsmittel, einheitliche Standards zu definieren und umzusetzen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 02. Dezember 2013
Für die SPD-Fraktion
Buchta Semler
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Der Antrag wurde am 16.01.2014 in der 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Weiterhin ist der Ausschuss zu dem Ergebnis gelangt, dass es sinnvoll wäre, den Antrag auch im Stadtplanungsausschuss federführend zu beraten, und bittet daher den Ältestenrat um Entscheidung.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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Der Antrag wurde am 12.02.2014 in der 50. Sitzung des Ältestenrats mit folgendem Ergebnis beraten:
Die Fraktionen stimmen einer zusätzlichen Überweisung in den Stadtplanungsausschuss zu, der zudem die Federführung erhält.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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Der Antrag wurde am 11.03.2014 in der 27. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, durch die Abteilung Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Gesundheit für Steglitz-Zehlendorf unter Hinzuziehung der Spielplatzkommission ein „Spielplatz-Konzept“ zu erarbeiten, aus dem Bauherren die Kriterien einer altersgemäßen Spielplatzgestaltung entnehmen können;
- Bauherren sind bei der Errichtung von Spielplätzen für Kinder gem. § 8 Abs. 2 und 3 BauO Berlin zu beraten;
- Bauherren sind zu ermutigen, aus gesellschaftlicher Verantwortung entsprechende Spiel- und Bewegungsflächen für Kinder zu schaffen und zu erhalten.“
Begründung: Unverändert.
Die CDU-Fraktion, die GRÜNE-Fraktion und die Piraten-Fraktion sind dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 26. Sitzung am 19.03.2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, durch die Abteilung Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Gesundheit für Steglitz-Zehlendorf unter Hinzuziehung der Spielplatzkommission ein „Spielplatz-Konzept“ zu erarbeiten, aus dem Bauherren die Kriterien einer altersgemäßen Spielplatzgestaltung entnehmen können;
- Bauherren sind bei der Errichtung von Spielplätzen für Kinder gem. § 8 Abs. 2 und 3 BauO Berlin zu beraten;
- Bauherren sind zu ermutigen, aus gesellschaftlicher Verantwortung entsprechende Spiel- und Bewegungsflächen für Kinder zu schaffen und zu erhalten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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