Drucksache - 0766/IV  

 
 
Betreff: Beachtung der Gestaltungsprinzipien alters- und behindertengerechten Wohnens in Lichterfelde-Süd
Status:öffentlichAktenzeichen:555
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
11.12.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Sozialausschuss Empfehlung
09.01.2014 
18. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
11.02.2014 
26. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
11.03.2014 
27. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.03.2014 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
2. BE Soz vom 09.01.2014
3. BE Stapl vom 11.03.2014
4. Beschluss vom 19.03.2014
5. dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntisnahme vom 03.06.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Gestaltung der neu zu bauenden Wohneinheiten in Lichterfelde-Süd am Rande der „Parks Range“ die Gestaltungsprinzipien eines alters- und behindertengerechten Wohnumfeldes zu beachten.

 

Der Beschluss der Seniorenvertretung vom 05.11.2013 ist Bestandteil des Antrags und soll Grundlage der Planung darstellen.

 

Begründung:

 

Siehe anliegenden Antrag der Seniorenvertretung Steglitz-Zehlendorf vom 05. November 2013.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 02. Dezember 2013

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

Buchta

 

 

Anlage

 

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Der Antrag wurde am 09.01.2014 in der 18. Sitzung des Sozialausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Kölsch

Ausschussvorsitzende

 

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Der Antrag wurde am 11.03.2014 in der 27. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dem Investor den anliegenden Beschluss der Seniorenvertretung zur Kenntnis und Prüfung zu bringen.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 3 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 26. Sitzung am 19.03.2014 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dem Investor den anliegenden Beschluss der Seniorenvertretung zur Kenntnis und Prüfung zu bringen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher


Berlin, den 5.11.2013Wappen Steglitz-Zehlendorf Klein

Das Plenum der Seniorenvertretung hat in seiner Sitzung am 5.11.2013 einstimmig beschlossen:

Antrag:

Die Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks Steglitz-Zehlendorf möge beschließen:

 

Bei der Gestaltung der neu zu bauenden Wohneinheiten in Lichterfelde Süd am Rande der ehemaligen Parks Range sind nicht nur Kriterien barrierefreien Wohnens innerhalb und außerhalb der Häuser, sondern auch die Gestaltungsprinzipien alters- und behindertengerechten Wohnumfeldes zu beachten. Bei deren Realisierung sind Fachplaner hinzuziehen.

Da diese Kriterien in gleichem Maße Familien mit Kindern und weiteren Bewohnergruppen zugutekommen, sollte das Quartier eine bewusste Mischung von Wohnangeboten für sehr differenzierte Bedarfe enthalten, d.h. dass alters-, familien-, behindertengerechte und weitere Wohnangebote auf das Zusammenleben verschiedener Bewohner ausgerichtet werden.

Darum sollte von vornherein im gesamten Quartier eine offene Kommunikations-kultur, z.B. durch ein Servicebüro für Quartiersbewohner geschaffen werden. Im Servicebüro werden möglichst quartierseigene oder mindestens quartiersnahe Dienstleistungen angeboten. Das Dienstleistungssystem, das sich durch größtmögliche Wahlfreiheit kleinschrittiger Hilfen auszeichnet, sollte unter anderem:

  •                                                        Handwerkliche Dienstleistungen (Reparaturen, Renovierungen usw.)
  •                                                        Hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Einkauf, Reinigung)
  •                                                        Wäschepflege
  •                                                        Ernährung (z.B. Mittagstisch)
  •                                                        Pflegeleistungen
  •                                                        Beratung und Betreuung
  •                                                        Soziale und kulturelle Anregungen, Angebote und Treffpunkte insbesondere für Senioren Begegnungs- und Mehrgenerationenstätten sowie Seniorenheime
  •                                                        Vermittlungs- und Organisationstätigkeit (z.B. Notruf, Fahrdienst)
  •                                                        Begleitservice

berücksichtigen

Das Servicebüro soll auch das nachbarschaftliche Zusammenleben und Nachbarschaftshilfe fördern und damit Ressourcen aktivieren und Synergien ermöglichen, die positiv auf die Lebens- und Versorgungsqualität wirken.

 

Begründung:

In Steglitz-Zehlendorf mangelt es – wie in anderen Berliner Bezirken auch – an bezahlbarem Wohnraum für breite soziale Schichten wie junge Familien, ältere und auf verschiedene Weisen behinderte Menschen, Menschen mit eingeschränkter psychischen Belastbarkeit, um nur einige zu nennen.

Hier besteht im ganzen Bezirk Steglitz-Zehlendorf die einmalige Chance im

Quartier Lichterfelde Süd

Defizite des bestehenden Umfelds auszugleichen und das Konzept der „Sozialraumorientierten Planungskoordination“ des Senats von Berlin auf die Bebauung außerhalb der Parks-Range und deren Umgebung anzuwenden.

Unter dem Quartier Lichterfelde Süd verstehen wir daher sowohl die jetzige Umgebung der Parks Range mit Thermometer-, Woltmannweg- und weiteren Nachbarsiedlungen als auch das geplante Neubaugebiet am äußeren Rande der ehemaligen Parks Range.

Im veröffentlichten Leitbild Masterplan Lichterfelde Süd des Bezirks ist das Quartierskonzept bereits erkennbar, es sollte konsequent ausgefüllt werden und im Ergebnis Eingang finden in den Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplan-verfahrens sowie gegebenenfalls in die Ausschreibung eines städtebaulichen Wettbewerbs und in den städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer.

Zur Bedarfslage:

Der Lebensbereich Wohnen ist mit Herausforderungen konfrontiert, die unter Anderem verursacht werden durch

-          den demografischen Wandel: immer mehr alte und hochbetagte Menschen wohnen allein, 

-          den sozialen Wandel: Individualisierung und Isolation kennzeichnen vielfach die Lebenssituation und

-          den wirtschaftlichen Wandel: Mobilität ist Voraussetzung für die Erreichbarkeit von Waren, Dienstleistungen und von Erwerbsleben.

Diese Trends sind facettenreich, stehen in unterschiedlichen Wechselwirkungen und generieren Gestaltungsbedarfe, damit der Wohnort von jedem seiner Bewohner als langfristiger Lebensort angenommen werden kann.

Lebensbestimmend sind die Bedingungen des Wohnumfeldes nicht nur, aber besonders für Menschen im Alter und für Menschen mit Handicaps. Der überwiegende Teil der wachsenden Anzahl alter Menschen hat den Wunsch, so lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu verbleiben. Als hinderlich erweist sich dafür häufig das Wohn- und Lebensumfeld. Barriere arme Wohnungen stehen nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Angebote der alltäglichen Versorgung wie Einzelhandel oder Dienstleistungen sind nicht mehr oder nur schwer erreichbar verfügbar. Die zunehmende Technisierung und Digitalisierung schafft weitere Zugangsbarrieren. Die Erreichbarkeit von sozialen oder kulturellen Angeboten ist mehr denn je von individueller Mobilität abhängig. Ein unterstützendes familiäres oder nachbarschaftliches Gefüge gibt es nicht oder immer weniger. 

Nicht das Alter gefährdet diese Lebensplanung, sondern das Fehlen abgestufter, frei wählbarer sozialer und lebenspraktischer Unterstützungsmaßnahmen und das Fehlen von angepassten Wohnungen und Wohnungsumfeldern, die den Bedürfnissen und Einschränkungen älter werdender Menschen sowie Menschen mit alters- oder krankheitsbedingten Behinderungen gerecht werden. 

Bereits heute erfolgt eine große Anzahl an Heimunterbringungen im Alter nicht wegen Pflegebedürftigkeit, sondern ist die Folge von Überforderung, Isolation, Einsamkeit und Depression.

 
 

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