Drucksache - 0735/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zeitnah mit dem Eigentümer der Flächen des ehemaligen US-Übungsplatzes „Parks Range“ den Zugang der Bürgerinnen und Bürger nach § 35 bzw. § 37 Berliner Naturschutzgesetz so zu regeln, dass deren berechtigten Interessen nach Erholung Geltung verschafft wird. Bei den Zugangsregelungen sind der Schutz der besonderen Biotope und die Beweidung durch Pferde in geeigneter Weise sicherzustellen.
Begründung:
Das Berliner Naturschutzgesetz regelt ganz klar das Recht auf Betreten der Flur. Die bislang nach Absprache möglichen begrenzten Zugangsmöglichkeiten zum Gelände reichen nicht aus.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 04. November 2013
Für die SPD-Fraktion
Buchta Ziffels Semler
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Der Antrag wurde am 07.01.2014 in der 25. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Der Antrag wurde am 16.01.2014 in der 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, mit dem Eigentümer der Flächen des ehemaligen US-Übungsplatzes „Parks Range“ den Zugang der Bürgerinnen und Bürger nach § 35 bzw. § 37 Berliner Naturschutzgesetz so zu regeln, dass deren berechtigten Interessen nach Erholung Geltung verschafft wird. Bei den Zugangsregelungen sind der Schutz der besonderen Biotope und die Beweidung durch Pferde in geeigneter Weise sicherzustellen.“
Begründung: Unverändert.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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Der Antrag in der am 16.01.2014 geänderten Fassung wurde am 20.02.2014 in der 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und von der Antrag stellenden Fraktion wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zeitnah mit dem Eigentümer der Flächen des ehemaligen US-Übungsplatzes „Parks Range“ sowie der Betreiberin des Weideprojektes den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Gelände nach §§ 40 bis 42 Berliner Naturschutzgesetz so zu regeln, dass deren berechtigte Interessen nach Erholung Geltung verschafft wird. Die Zugangsmöglichkeiten zur „Parks Range“ sollten bis zum Beginn der Baumaßnahmen unter Berücksichtigung der besonderen Biotope und des Weideprojektes in geeigneten, naturverträglichen Schritten erfolgen.
Der BVV sollen die Ergebnisse des Bezirksamtes bis zur BVV-Sitzung im Juni 2014 vorgelegt werden.“
Begründung: Unverändert.
Auf Antrag der CDU-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion wurde der geänderte Antrag wiederum wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in Abstimmung mit Eigentümer und Weideprojekt zu prüfen, wie die Zugangsmöglichkeiten zu Parks Range in geeigneten, naturschutzverträglichen Schritten erweitert werden können.“
Begründung: Unverändert.
Die CDU-Fraktion und die GRÜNE-Fraktion sind dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 11 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 26. Sitzung am 19.03.2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in Abstimmung mit Eigentümer und Weideprojekt zu prüfen, wie die Zugangsmöglichkeiten zu Parks Range in geeigneten, naturschutzverträglichen Schritten erweitert werden können.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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