Drucksache - 0734/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass der Stadtraum südlich Réaumurstraße / Landweg zwischen Fernbahntrasse, Osdorfer Straße und Stadtgrenze folgende Essentials in einer Neufassung des Flächennutzungsplans, in einem Grünflächen- und Bebauungsplan sowie in einem Städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden.
? Randbebauung entlang der vorhandenen Straßen, die maximal 39 ha Fläche zur Entwicklung von Wohnungsbau und begleitendem Gemeinbedarfsflächen umfassen darf;
? 15% sind für sozialen und genossenschaftlichen Wohnungsbau festzusetzen;
? Ausweisung von mindestens 57 ha der Gesamtfläche als Naturschutz- und Naherholungsgebiet;
? Ausweisung eines Mischgebietes für die Erhaltung von Gewerbe (Gewerbeinsel);
? Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Festlegung des konkreten Bauvolumens und deren Gestaltung als verträgliche Sozialraumerweiterung von Thermometer-, Woltmannweg- und Scheelstraßen-Siedlung;
? Planerische Festsetzung und Ausweisung von Flächen für den Bedarf von Infrastruktureinrichtungen (Kita, Schule, Sport, Freizeit)
? Parklandschaft ist gemäß § 35 Berliner Naturschutzgesetz für die Bürgerinnen und Bürger zu öffnen; besonders schützenwerte Biotope sind in geeigneter Form zu sichern;
? Wertsteigerungen der Grundstücksflächen durch die Schaffung von Baurecht sind im größtmöglichen Umfange abzuschöpfen;
? Der Investor ist bei der Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge mit heranzuziehen;
? Der Wohnungsbau ist erst zu genehmigen,
wenn der FNP abgeändert ist;
der Bebauungsplan im ordentlichen Verfahren abgeschlossen ist;
ein oder mehrere städtebaulichen Verträge beurkundet sind;
wenn eine rechtlich gesicherte Trägerschaft für die Verwaltung und Pflege des Naturschutzgeländes besteht;
die BVV abschließend alle Verträge zur Kenntnis genommen bzw. beschlossen hat.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 04. November 2013
Für die SPD-Fraktion
Buchta Semler
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Antrag wurde am 03.12.2013 in der 24. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und von der Antrag stellenden SPD-Fraktion wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass der Stadtraum südlich Réaumurstraße / Landweg zwischen Fernbahntrasse, Osdorfer Straße und Stadtgrenze folgende Essentials in einer Neufassung des Flächennutzungsplans, in einem Grünflächen- und Bebauungsplan sowie in einem Städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden.
? Randbebauung entlang der vorhandenen Straßen, die maximal 39 ha Fläche zur Entwicklung von Wohnungsbau und begleitendem Gemeinbedarfsflächen umfassen darf;
? 20% sind für geförderten Mietwohnungsbau und 10% für geförderten Eigentumswohnungsbau festzusetzen;
? Ausweisung von mindestens 57 ha der Gesamtfläche als Naturschutz- und Naherholungsgebiet;
? Ausweisung eines Gewerbegebietes für die Erhaltung von Gewerbe (Gewerbeinsel);
? Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Festlegung des konkreten Bauvolumens und deren Gestaltung als verträgliche Sozialraumerweiterung von Thermometer-, Woltmannweg- und Scheelstraßen-Siedlung;
? Planerische Festsetzung und Ausweisung von Flächen für den Bedarf von Infrastruktureinrichtungen (Kita, Schule, Sport, Freizeit)
? Parklandschaft ist gemäß § 41, 42 Berliner Naturschutzgesetz für die Bürgerinnen und Bürger zu öffnen; besonders schützenwerte Biotope sind in geeigneter Form zu sichern;
? Wertsteigerungen der Grundstücksflächen durch die Schaffung von Baurecht sind im größtmöglichen Umfange abzuschöpfen;
? Der Investor ist bei der Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge mit heranzuziehen;
? Der Wohnungsbau ist erst zu genehmigen,
wenn der FNP abgeändert ist;
der Bebauungsplan im ordentlichen Verfahren abgeschlossen ist;
ein oder mehrere städtebaulichen Verträge beurkundet sind;
wenn eine rechtlich gesicherte Trägerschaft für die Verwaltung und Pflege des Naturschutzgeländes besteht;
die BVV abschließend alle Verträge zur Kenntnis genommen bzw. beschlossen hat.“
Bei einer Abstimmung in der 25. Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 07.01.2014 wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
--------------------------------------------------------------------------------
Die BVV hat in ihrer 24. Sitzung am 15.01.2014 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |