Drucksache - 0734/IV  

 
 
Betreff: Essentials für den Bebauungsplan "Lichterfelde-Süd"-Parks Range!
Status:öffentlichAktenzeichen:510
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Semler 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
13.11.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
03.12.2013 
24. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
07.01.2014 
25. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.01.2014 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 04.11.2013
2. BE Stapl vom 07.01.2014
3. Beschluss vom 15.01.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass der Stadtraum südlich Réaumurstraße / Landweg zwischen Fernbahntrasse, Osdorfer Straße und Stadtgrenze folgende Essentials in einer Neufassung des Flächennutzungsplans, in einem Grünflächen- und Bebauungsplan sowie in einem Städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden.

 

?         Randbebauung entlang der vorhandenen Straßen, die maximal 39 ha Fläche zur Entwicklung von Wohnungsbau und begleitendem Gemeinbedarfsflächen umfassen darf;

 

?         15% sind für sozialen und genossenschaftlichen Wohnungsbau festzusetzen;

 

?         Ausweisung von mindestens 57 ha der Gesamtfläche als Naturschutz- und Naherholungsgebiet;

 

?         Ausweisung eines Mischgebietes für die Erhaltung von Gewerbe (Gewerbeinsel);

 

?         Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Festlegung des konkreten Bauvolumens und deren Gestaltung als verträgliche Sozialraumerweiterung von Thermometer-, Woltmannweg- und Scheelstraßen-Siedlung;

 

?         Planerische Festsetzung und Ausweisung von Flächen für den Bedarf von Infrastruktureinrichtungen (Kita, Schule, Sport, Freizeit)

 

?         Parklandschaft ist gemäß § 35 Berliner Naturschutzgesetz für die Bürgerinnen und Bürger zu öffnen; besonders schützenwerte Biotope sind in geeigneter Form zu sichern;

 

?         Wertsteigerungen der Grundstücksflächen durch die Schaffung von Baurecht sind im größtmöglichen Umfange abzuschöpfen;

 

?         Der Investor ist bei der Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge mit heranzuziehen;

 

?         Der Wohnungsbau ist erst zu genehmigen,

 

wenn der FNP abgeändert ist;

 

der Bebauungsplan im ordentlichen Verfahren abgeschlossen ist;

 

ein oder mehrere städtebaulichen Verträge beurkundet sind;

 

wenn eine rechtlich gesicherte Trägerschaft für die Verwaltung und Pflege des Naturschutzgeländes besteht;

 

die BVV abschließend alle Verträge zur Kenntnis genommen bzw. beschlossen hat.

 

Begründung:

 

Erfolgt mündlich.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 04. November 2013

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

Buchta                            Semler

 

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Der Antrag wurde am 03.12.2013 in der 24. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und von der Antrag stellenden SPD-Fraktion wie folgt geändert:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass der Stadtraum südlich Réaumurstraße / Landweg zwischen Fernbahntrasse, Osdorfer Straße und Stadtgrenze folgende Essentials in einer Neufassung des Flächennutzungsplans, in einem Grünflächen- und Bebauungsplan sowie in einem Städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden.

 

?         Randbebauung entlang der vorhandenen Straßen, die maximal 39 ha Fläche zur Entwicklung von Wohnungsbau und begleitendem Gemeinbedarfsflächen umfassen darf;

 

?         20% sind für geförderten Mietwohnungsbau und 10% für geförderten Eigentumswohnungsbau festzusetzen;

 

?         Ausweisung von mindestens 57 ha der Gesamtfläche als Naturschutz- und Naherholungsgebiet;

 

?         Ausweisung eines Gewerbegebietes für die Erhaltung von Gewerbe (Gewerbeinsel);

 

?         Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Festlegung des konkreten Bauvolumens und deren Gestaltung als verträgliche Sozialraumerweiterung von Thermometer-, Woltmannweg- und Scheelstraßen-Siedlung;

 

?         Planerische Festsetzung und Ausweisung von Flächen für den Bedarf von Infrastruktureinrichtungen (Kita, Schule, Sport, Freizeit)

 

?         Parklandschaft ist gemäß § 41, 42 Berliner Naturschutzgesetz für die Bürgerinnen und Bürger zu öffnen; besonders schützenwerte Biotope sind in geeigneter Form zu sichern;

 

?         Wertsteigerungen der Grundstücksflächen durch die Schaffung von Baurecht sind im größtmöglichen Umfange abzuschöpfen;

 

?         Der Investor ist bei der Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge mit heranzuziehen;

 

?         Der Wohnungsbau ist erst zu genehmigen,

 

wenn der FNP abgeändert ist;

 

der Bebauungsplan im ordentlichen Verfahren abgeschlossen ist;

 

ein oder mehrere städtebaulichen Verträge beurkundet sind;

 

wenn eine rechtlich gesicherte Trägerschaft für die Verwaltung und Pflege des Naturschutzgeländes besteht;

 

die BVV abschließend alle Verträge zur Kenntnis genommen bzw. beschlossen hat.“

 

Bei einer Abstimmung in der 25. Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 07.01.2014 wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 24. Sitzung am 15.01.2014 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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