Drucksache - 0730/IV  

 
 
Betreff: Seniorenwohnhäuser Mudrastraße 1, 5, 9 und 11
Status:öffentlichAktenzeichen:500
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Buchta, Miels
2. Köhne
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
13.11.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bauen und Immobilienverwaltung Empfehlung
21.11.2013 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
11.12.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 04.11.2013
2. BE Bau vom 21.11.2013
3. Beschluss vom 11.12.2013
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.05.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, folgende Möglichkeiten in Bezug auf die Seniorenwohnhäuser des Bezirks in der Mudrastraße zu prüfen:

 

  1. Unter welchen Voraussetzungen könnte die Immobilie saniert und in einen dem altersgerechten Wohnen entsprechenden Zustand versetzt werden, so dass es dem Bezirk dort weiterhin möglich ist, Senioren mit geringem Einkommen eine angemessene und bezahlbare Wohnung anzubieten. Insbesondere sollen die derzeit dort wohnenden Menschen ihre Wohnung behalten können.

Dabei sind alle eine Sanierung ermöglichenden und begünstigenden Varianten zu prüfen, z.B. auch die, das Hochhaus Mudrastraße 1 dem Studentenwerk-Berlin für studentisches Wohnen anzubieten.

 

  1. Unter welchen Voraussetzungen kommt ein Verkauf unter Beibehaltung der bestehenden Zweckbestimmung in Betracht?

 

  1. Besteht die Möglichkeit, die Seniorenwohnhäuser an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft zu übergeben und diese vertraglich dazu zu verpflichten, die Wohnungen an Senioren mit geringem Einkommen zu vermieten? Was wäre hierzu zu veranlassen?

 

  1. Könnte ein Generalmietvertrag mit einem freien Träger geschlossen werden, in dem dieser zu verpflichten wäre, die Zweckbindung beizubehalten?

 

  1. Kann ein Erbbaurechtsvertrag mit einem freien Träger mit der bestehenden Zweckbindung geschlossen werden?

 

Die Ergebnisse sind dem Ausschuss mitzuteilen.

 

Begründung:

 

Ziel ist der Erhalt und die Sicherung altersgerechter Wohnungen, welche auch für Senioren mit kleinem Einkommen bezahlbar sind. Dazu sollten alle in Betracht kommenden Möglichkeiten geprüft werden. Also auch der Erhalt der Wohngebäude durch dessen Sanierung. Seniorinnen und Senioren, insbesondere die, die zurzeit in den Seniorenwohnhäusern in der Mudrastraße wohnen, die zum Beispiel mit dem Eintritt in die Rente nur noch über geringe finanzielle Mittel (Grundsicherungsrente) verfügen, könnten dort die Möglichkeit erhalten, weiterhin in ihrem vertrauten Wohnumfeld wohnen zu können.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 04. November 2013

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

Buchta  Miels

 

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Der Antrag wurde am 21.11.2013 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Die GRÜNE-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Sitter-Pozin

Ausschussvorsitzende

 

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Die BVV hat in ihrer 23. Sitzung am 11.12.2013 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, folgende Möglichkeiten in Bezug auf die Seniorenwohnhäuser des Bezirks in der Mudrastraße zu prüfen:

 

1)      Unter welchen Voraussetzungen könnte die Immobilie saniert und in einen dem altersgerechten Wohnen entsprechenden Zustand versetzt werden, so dass es dem Bezirk dort weiterhin möglich ist, Senioren mit geringem Einkommen eine angemessene und bezahlbare Wohnung anzubieten. Insbesondere sollen die derzeit dort wohnenden Menschen ihre Wohnung behalten können.

Dabei sind alle eine Sanierung ermöglichenden und begünstigenden Varianten zu prüfen, z.B. auch die, das Hochhaus Mudrastraße 1 dem Studentenwerk-Berlin für studentisches Wohnen anzubieten.

 

2)      Unter welchen Voraussetzungen kommt ein Verkauf unter Beibehaltung der bestehenden Zweckbestimmung in Betracht?

 

3)      Besteht die Möglichkeit, die Seniorenwohnhäuser an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft zu übergeben und diese vertraglich dazu zu verpflichten, die Wohnungen an Senioren mit geringem Einkommen zu vermieten? Was wäre hierzu zu veranlassen?

 

4)      Könnte ein Generalmietvertrag mit einem freien Träger geschlossen werden, in dem dieser zu verpflichten wäre, die Zweckbindung beizubehalten?

 

5)      Kann ein Erbbaurechtsvertrag mit einem freien Träger mit der bestehenden Zweckbindung geschlossen werden?

 

Die Ergebnisse sind dem Ausschuss mitzuteilen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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