Drucksache - 0727/IV
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1. In wie vielen Fällen wurde die Ombudsfrau für Korruptionsprävention in unserem Bezirk seit ihrer Berufung tätig?
2. Auf welcher Grundlage ist die Zusammenarbeit zwischen der Ombudsfrau und dem Bezirk geregelt?
3. Wer bestimmt Art und Umfang der Tätigkeiten der Ombudsfrau in konkreten Einzelfällen?
4. Welche Verfahrenshandlungen stehen der Ombudsfrau in konkreten Einzelfällen zur Verfügung?
5. Sind Verfahrenshandlungen der Ombudsfrau gegenüber dem Bezirksamt verbindlich?
6. Stellt die Ombudsfrau im konkreten Einzelfall Anhaltspunkte für Korruptionstatbestände fest? Wenn ja, wie ist das weitere Vorgehen?
7. Ist es nach den Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen der Ombudsfrau und dem Bezirk vorgesehen, dass die Ombudsfrau Verfahrenshandlungen auch gegen den Willen des Bezirksamtes durchführt, beispielsweise die Einleitung staatsanwaltlicher Ermittlungen?
8. Wie lauten die Vergütungsregeln für die Ombudsfrau für Korruptionsprävention?
9. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es eine/n Stellvertreter/in für die Ombudsfrau gibt? Wenn ja, warum wurde dies der BVV nicht mitgeteilt?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 04. November 2013
Für die SPD-Fraktion
Buchta Krohm |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |