Drucksache - 0723/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6-22 (Truman Plaza)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
03.12.2013 
24. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
07.01.2014 
25. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
11.02.2014 
26. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
11.03.2014 
27. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
13.05.2014 
29. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
10.06.2014 
31. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
08.07.2014 
32. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
09.09.2014 
33. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
07.10.2014 
34. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
12.04.2016 
51. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 15.10.2013
2. Entwurf der Rechtsverordnung
3. Begründung
4. Anlage 7 zur Begründung
5. Anlage 8 zur Begründung
6. Bebauungsplan 6-22
7. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag
8. Erledigung der Vorlage

1

 

1. Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan 6-2
Truman Plaza

2. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Schmidt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge aufgrund des abgewogenen und beschlossenen Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Änderung und Ergänzung des Entwurfs gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 (s. u.) erneut folgende Beschlüsse fassen:

I.   Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts im Zusammenhang mit dem Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag in der Fassung vom 25. / 26. Juni 2013 ergebende Entwurf des Bebauungsplans 6-22 vom 5. April 2012 mit Deckblatt vom 5. Juli 2013 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB) beschlossen.

II.   Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 6-22 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) entschieden.

Die Änderungen umfassen

-       die Streichungen der textlichen Festsetzungen Nr. 8, des 2. Satzes der textlichen Festsetzung Nr. 12 sowie des 2. Teils der textlichen Festsetzung Nr. 16,

-       die Änderungen des 1. Teils der textlichen Festsetzung Nr. 16 sowie der textlichen Festsetzung Nr. 2,

-       die Einarbeitung der Hinweise der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz (SenStadtUm),

-       die Neuaufnahme einer „Mustertextbestimmung“ gemäß Rundschreiben SenStadtUm Nr. 1/2013 vom 28.02.2013,

-       die redaktionelle Anpassung der Nummerierung der textlichen Festsetzungen sowie

-       die redaktionelle Überarbeitung der Begründung.

 

Auf den als Anlage beigefügten Entwurf der Rechtsverordnung, die geänderte und ergänzte Begründung sowie den Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag wird verwiesen.

 

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Norbert Schmidt
Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 4. Wahlperiode verfallen.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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