Die Bezirksverordnetenversammlung möge aufgrund des abgewogenen und beschlossenen Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Änderung und Ergänzung des Entwurfs gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 (s. u.) erneut folgende Beschlüsse fassen: I. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts im Zusammenhang mit dem Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag in der Fassung vom 25. / 26. Juni 2013 ergebende Entwurf des Bebauungsplans 6-22 vom 5. April 2012 mit Deckblatt vom 5. Juli 2013 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB) beschlossen. II. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 6-22 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) entschieden. Die Änderungen umfassen - die Streichungen der textlichen Festsetzungen Nr. 8, des 2. Satzes der textlichen Festsetzung Nr. 12 sowie des 2. Teils der textlichen Festsetzung Nr. 16, - die Änderungen des 1. Teils der textlichen Festsetzung Nr. 16 sowie der textlichen Festsetzung Nr. 2, - die Einarbeitung der Hinweise der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz (SenStadtUm), - die Neuaufnahme einer „Mustertextbestimmung“ gemäß Rundschreiben SenStadtUm Nr. 1/2013 vom 28.02.2013, - die redaktionelle Anpassung der Nummerierung der textlichen Festsetzungen sowie - die redaktionelle Überarbeitung der Begründung. Auf den als Anlage beigefügten Entwurf der Rechtsverordnung, die geänderte und ergänzte Begründung sowie den Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag wird verwiesen. |