1. Gegenstand der Vorlage: | Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2012 |
2. Berichterstatter: | Bezirksbürgermeister Kopp |
3. Beschlussentwurf: | Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs. 7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs. 4 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 263.358,81 EUR. |
4. Begründung: Im Laufe des Haushaltsjahres 2012 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Bereitstellung von Verfügungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Die außerplanmäßigen Ausgaben wurden gem. § 37 Abs. 3 LHO durch Einsparungen bei anderen Ausgaben ausgeglichen. Außerplanmäßige Ausgaben sind nach § 37 Abs. 1 LHO nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig und bedürfen der nachträglichen Genehmigung der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs. 7 LHO).
Überplanmäßige Ausgaben sowie über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen mussten nicht zugelassen werden.
Die Übersicht über die zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. |
5. Rechtsgrundlagen: § 37 Abs. 7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs. 4 LHO |
6. Auswirkungen auf den Haushaltsplan: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2012. b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine |
Kopp Bezirksbürgermeister | |
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Die Vorlage wurde am 31.10.21013 in der 33. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Platzeck
Kommissarischer Sitzungsleiter
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Die BVV hat in ihrer 22. Sitzung am 13.11.2013 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs. 7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs. 4 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 263.358,81 EUR.
Rögner-Francke
Bezirksverordnetenvorsteher