Drucksache - 0711/IV  

 
 
Betreff: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2012
Status:öffentlichAktenzeichen:443
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.10.2013 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
31.10.2013 
33. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
13.11.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 08.10.2013
2. Anlage
3. BE HH vom 31.10.2013
4. Beschluss vom 13.11.2013

1

1. Gegenstand der Vorlage:

Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2012

2. Berichterstatter:

Bezirksbürgermeister Kopp

3. Beschlussentwurf:

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs. 7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs. 4 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 263.358,81 EUR.

4. Begründung:

Im Laufe des Haushaltsjahres 2012 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Bereitstellung von Verfügungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Die außerplanmäßigen Ausgaben wurden gem. § 37 Abs. 3 LHO durch Einsparungen bei anderen Ausgaben ausgeglichen.
Außerplanmäßige Ausgaben sind nach § 37 Abs. 1 LHO nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig und bedürfen der nachträglichen Genehmigung der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs. 7 LHO).

Überplanmäßige Ausgaben sowie über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen mussten nicht zugelassen werden.

Die Übersicht über die zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

5. Rechtsgrundlagen:

§ 37 Abs. 7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs. 4 LHO
 

6. Auswirkungen auf den Haushaltsplan:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2012.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

 

 

Kopp

Bezirksbürgermeister

 

 

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Die Vorlage wurde am 31.10.21013 in der 33. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Platzeck

Kommissarischer Sitzungsleiter

 

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Die BVV hat in ihrer 22. Sitzung am 13.11.2013 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs. 7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs. 4 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 263.358,81 EUR.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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