Drucksache - 0685/IV  

 
 
Betreff: Graffitiwand
Status:öffentlichAktenzeichen:523
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Köhne, Stahr, von Wittich 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.09.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Empfehlung
22.10.2013 
19. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
19.11.2013 
21. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
21.01.2014 
22. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
06.02.2014 
36. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.02.2014 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 09.09.2013
2. BE JHA vom 21.01.2014
3. BE HH vom 06.02.2014
4. Beschluss vom 19.02.2014
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 22.09.2015 (Zwischenbericht)
6. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 29.08.2017

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Bezirk eine Möglichkeit zu schaffen, wo Jugendliche legal Graffiti sprayen können.

 

Begründung:

 

Es ist sinnvoll, im Bezirk Räume zu schaffen, in denen Jugendliche sich ihren Lebensraum selbst erschaffen können. Viele Jugendliche im Bezirk wünschen sich eine Graffitiwand, da sie gerne Graffiti sprayen, jedoch nicht Vandalismus ausüben wollen. In anderen Bezirken gibt es solche legalen Graffitiwände bereits, und es ist gerade für einen kinderreichen Bezirk wie Steglitz-Zehlendorf sinnvoll, den Jugendlichen im Bezirk auch ein solches Angebot zu machen.

 

Dafür kann der Bezirk ggf. auch mit denen zusammen arbeiten, denen ein Gelände im Bezirk gehört, wo eine Wand auch vorübergehend einem solchen Zweck zur Verfügung gestellt werden kann.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. September 2013

 

 

r die Fraktion GRÜNE

 

 

hneStahrvon Wittich

 

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Der Antrag wurde am 21.01.2014 in der 22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der geplanten Jugendkunstschule oder in Zusammenarbeit mit einer Jugendeinrichtung zeitnah ein einjähriges Projekt durchzuführen, bei dem Jugendlichen dieglichkeit gegeben wird, legal Graffiti zu sprühen. Bei diesem Projekt soll eine Wand zur Verfügung gestellt werden, auf der Jugendliche auch ohne Aufsicht sprühen können. Das Projekt soll hinsichtlich der Frage, inwiefern die Graffitiwand einen negativen Einfluss auf Vandalismus in der Umgebung dieser Fläche hat, pädagogisch begleitet und evaluiert werden. Sollte ein messbarer Anstieg von Vandalismus nachweisbar sein, wird die Fläche nach dem Projektzeitraum nicht weiter zur Verfügung stehen. Ist dieser Effekt nicht messbar, soll geprüft werden, inwiefern eine solche Fläche dauerhaft zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Krohm

Ausschussvorsitzende

 

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Der Antrag in der geänderten Fassung des Jugendhilfeausschusses wurde am 06.02.2014 in der 36. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 25. Sitzung am 19.02.2014 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der geplanten Jugendkunstschule oder in Zusammenarbeit mit einer Jugendeinrichtung zeitnah ein einjähriges Projekt durchzuführen, bei dem Jugendlichen dieglichkeit gegeben wird, legal Graffiti zu sprühen. Bei diesem Projekt soll eine Wand zur Verfügung gestellt werden, auf der Jugendliche auch ohne Aufsicht sprühen können. Das Projekt soll hinsichtlich der Frage, inwiefern die Graffitiwand einen negativen Einfluss auf Vandalismus in der Umgebung dieser Fläche hat, pädagogisch begleitet und evaluiert werden. Sollte ein messbarer Anstieg von Vandalismus nachweisbar sein, wird die Fläche nach dem Projektzeitraum nicht weiter zur Verfügung stehen. Ist dieser Effekt nicht messbar, soll geprüft werden, inwiefern eine solche Fläche dauerhaft zur Verfügung gestellt werden kann.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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